hier auf Deutsch:
https://www.mmmm.es/de/blogs-lawyers/sp ... eitmieten/
Sobald die Übergangsfrist abgelaufen ist, wird die EU vermutlich von AirBnB & Co. verlangen (können), nur jene Angebote, die über eine entsprechende Registrierungsnummer verfügen, im Angebot zu halten. Bislang zeigen die sich ja taub, weshalb vom 2-Mann-Minizelt über Boote und Caravans, ausgebauten Hühnerställen alles im Angebot steht, was nicht lizenzfähig ist.
Leid tun mir jene, die irgendwo in der Pampa ein schönes Häuschen haben, das garantiert niemand wegen der abgelegenen Lage langfristig mieten würde, diese dann nicht mehr über die Portale vermieten können. Hat halt alles Vor- und Nachteile.
Noch etwas: Die Nummer ist sehr lang, aber enthält am Ende die aktuelle VV-Nummer. Das VV-Schild muss man nicht wechseln.