Ich finde, dein Post passt das Ganze perfekt zusammen.El Jardinero hat geschrieben: Do 23. Apr 2020, 11:20 Also es ist ja auch müßig darüber zu streiten, ob es gerecht oder verhältnismäßig ist, es ist halt so.
Natürlich darf man aber auch anmerken, dass es eine besondere Situation ist und schon die Aussagen und Meinungen hier zeigen, dass man sich des vorgeworfenen Deliktes nicht ganz so einig ist. Also was man da durfte und was nicht.
Zudem sollte bei Strafe ja auch immer der Lerneffekt inbegriffen sein. Das ist er in diesem Fall ja nur bedingt.
Das nächste Mal, wo der "Delinquent" in die selbe Situation käme und daraus lernen könnte, ist wohl nicht absehbar.
Zudem wäre für mich die Frage, was denn die Beamten getan haben, um der Situation zu dienen?
Gerade in Gegenden, wo ich vom Tourismus lebe, sollte ich zur Vermeidung von erneutem Fehlverhalten ein Merkblatt bereithalten, denn mit den getroffenen Regelungen kann man ja kaum Schritt halten.
In Theos Eisbeispiel ist es ja ähnlich. Ich darf Eis kaufen, muss es aber mindenstens in 50 Meter Entfernung verzehren.
Frage: Warum steht das nicht da an der Eisdiele? Warum wurde diese Regel nicht zur Aushangpflicht? Warum stehen im Umkreis von 50 Metern Bänke? Muss ich schon Bußgeld bezahlen, wenn ich auf dem Weg von der Eisdiele weg VOR Erreichen der 50 Meter Marke einmal schlecke?
Fragen über Fragen.
In der Tat spannend, was mein "Fall" für eine Diskussion ausgelöst hat. Von Verständnis über meine Verärgerung, über wirklich hilfreiche Erklärungen zur üblichen, spanischen Praxis und der möglichen europaweiten Vollstreckung, bis hin zu "Solche Gefährder nie wieder einreisen lassen", war ja in der Tat ein breites Spektrum an Meinungen dabei.
Da ich bislang in Deutschland nur marginale Bußgeldbescheide (für Falschparken etc.) bekommen habe (und im Ausland ohnehin noch nie), war ich einfach nur geschockt und überrascht, was mir da ins Haus geflattert ist.
Und, ja, mich hätten auch 50 oder 100 Euro Bußgeld abgeschreckt, das noch mal zu machen - aber wir sind ja in der Tat drei Tage später nach Hause geflogen, daher war die Gefahr als "Wiederholungstäter" in Erscheinung zu treten, ja eh nicht gegeben.
"Nicht-Wissen" oder "Nicht-ausreichende Sprachkenntnis" schützt vor Strafe nicht, das ist mir auch klar, aber wie du oben geschrieben hast, wäre z.B. sein Merkblatt zu den Details der Bestimmungen schon hilfreich gewesen. In El Paso ist zigmal am Tag ein Polizeiauto mit der immer gleichen Durchsage zur Ausgangssperre durchgefahren, wir waren im E-Mail-Verteiler des Auswärtigen Amts und über unseren Vermieter haben wir auch Infos zur Situation bekommen, aber die Info mit den zwei Personen pro Fahrzeug hatte ich nur hier oder in einem anderen Forum am Rande gelesen...
Nun ja, ich werde jetzt die 500 Euro zahlen und das Ganze als Lehrgeld für weitere Spanien-Aufenthalte verbuchen. Einspruch erheben oder den Bescheid erst einmal ignorieren, ist eher eine theoretische Option, ohne Rechtsschutzversicherung (weil ich so etwas noch nie gebraucht habe, s. oben), kann das vermutlich komplex und teuer werden.
Ich wünsche allen LaPalma-Residenten und Urlaubern alles Gute!