Kontoeröffnung
- Juan Enrico
- Guanche
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Kontoeröffnung
Hola liebe Forenser,
weiß von Euch jemand was für Unterlagen zur Eröffnung eines Bankkontos benötigt werden.
Ich bin Resident und beabsichtige ganzjährig auf der Insel zu leben.
Habt recht herzlichen Dank
Enrico
weiß von Euch jemand was für Unterlagen zur Eröffnung eines Bankkontos benötigt werden.
Ich bin Resident und beabsichtige ganzjährig auf der Insel zu leben.
Habt recht herzlichen Dank
Enrico
- LasManchas
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Re: Kontoeröffnung
NIE, Ausweis und Adresse. Sonst ist mir nix bekannt. Beim Gemeinschaftskonto müssen beide anwesend sein, Vollmacht genügt nicht.
- Einstein
- Mencey
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Re: Kontoeröffnung
Mach bloß nie ein Gemeinschaftskonto auf, denn dann müssen zur Auflösung auch beide anwesend sein und das könnte eventuell schwierig sein... Vielleicht gibt es hier ja auch ein und oder Konto?
Liebe Grüße Manuel
... nur was du nicht gemacht hast , kannst du bereuen...
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Re: Kontoeröffnung
Na ja ein Und - Konto ist da auch nicht besser ….. flexibel einfach und ohne größere Probleme ist da , sofern man das überhaupt machen möchte , ein Oder Konto .
Ich leben mit meiner Holden nun seit 29 Jahren und 300 Tagen zusammen und haben auch weiterhin getrennte Konten ( mit Vollmachten klar ) … der Rest regelt das jeweilige Testament !
Ich leben mit meiner Holden nun seit 29 Jahren und 300 Tagen zusammen und haben auch weiterhin getrennte Konten ( mit Vollmachten klar ) … der Rest regelt das jeweilige Testament !
- Juan Enrico
- Guanche
- Beiträge: 63
- Registriert: Di 12. Mär 2019, 22:23
Re: Kontoeröffnung
Ein herzliches Danke schön an Euch. Jetzt weiß ich Bescheid.
Schönes Wochenende wünscht
Enrica
Schönes Wochenende wünscht
Enrica
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Re: Kontoeröffnung
Das "Oder-Konto" ist die allgemein übliche Form eines Gemeinschaftskontos. Hier kann jeder der eingetragenen Kontoinhaber ohne Einverständnis des/der anderen Kontoinhaber auf das Konto zugreifen.
"Und-Konten" sind eine Sonderform. Hier können zum Beispiel Geldabhebungen, Überweisungen oder Einzugsermächtigungen nur vorgenommen werden, wenn dem Geschäftsvorgang ALLE Kontoinhaber zustimmen. So etwas wird gern von Erbengemeinschaften genutzt.
Ein Gemeinschaftskonto heißt in Spanien cuenta conjunta.
"Und-Konten" sind eine Sonderform. Hier können zum Beispiel Geldabhebungen, Überweisungen oder Einzugsermächtigungen nur vorgenommen werden, wenn dem Geschäftsvorgang ALLE Kontoinhaber zustimmen. So etwas wird gern von Erbengemeinschaften genutzt.
Ein Gemeinschaftskonto heißt in Spanien cuenta conjunta.
La paz comienza con una sonrisa.