Auswanderer
- nils.k
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Re: Auswanderer
Hola Uta Maria,
die Pflicht zur Anmeldung (residencia) ist sogar schon nach mehr als 90 Tagen Aufenthalt gegeben. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 183 Tagen pro Kalenderjahr in Spanien besteht Steuerpflicht. Das Finanzamt nimmt aber bei Residenten grundsätzlich erst einmal an, dass sie auch Steuerresidenten sind. Man muss dann das Gegenteil beweisen können, zum Beispiel mit den Aktivitäten über die Kreditkarte.
die Pflicht zur Anmeldung (residencia) ist sogar schon nach mehr als 90 Tagen Aufenthalt gegeben. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 183 Tagen pro Kalenderjahr in Spanien besteht Steuerpflicht. Das Finanzamt nimmt aber bei Residenten grundsätzlich erst einmal an, dass sie auch Steuerresidenten sind. Man muss dann das Gegenteil beweisen können, zum Beispiel mit den Aktivitäten über die Kreditkarte.
La paz comienza con una sonrisa.
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Ute Maria
Re: Auswanderer
Danke für Deine Antwort. Das bedeutet aber in jedem Fall, dass ich das mit dem Appartement überdenken muss. Wenn der Rentenantrag nicht bewilligt wird und ich auch noch in Spanien steuerpflichtig werde, echt blöd. Liebe Grüße Ute Maria
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LaGraja
Re: Auswanderer
Die Frage wurde hier im Forum schon mehrmals geklärt.
Zusammenfassung:
Du darfst dich als EU-Bürger maximal 3 Monate hier ohne Anmeldung aufhalten.
Nach (spätestens)3 Monaten: Empadronamiento (Anmeldung eines Wohnsitzes bei der Gemeinde)
"Residencia" (Eintragung in die Liste der EU-Residenten) bei der Policia Nacional
Nach 183 Tagen Aufenthalt Einkommensteuerpflicht (gesamtes Welteinkommen) und Pflicht zur Deklaration deines Vermögens im Ausland (Modelo 720). Es gelten die Bedingungen des Doppelbesteuerungsabkommens D/ES von 2012.
Zu beachten ist: die Residencia (deutsch: Aufenthaltsgenehmigung) muss bereits nach 3 (drei) Monaten beantragt werden. Die Steuerpflicht hat damit nichts zu tun! Die greift auch bei illegalem Aufenthalt! Es nützt also nichts, auf die Residencia zu "verzichten", um der Steuerpflicht zu entgehen.
Nachdem es in der Vergangenheit diese Regeln eher lax gehandhabt wurden, so nach dem Motto "Die Nürnberger hängen niemanden, es sei denn, sie hätten ihn", können die Steuerbehörden innerhalb der EU inzwischen in Echtzeit gegenseitig auf Daten zugreifen und nutzen dies auch. Ich kenne mehrere Fälle, bei denen es langjährige Residenten in ruinöser Weise getroffen hat. Generell gilt: wenn man erwischt wird, wird es teuer.
Was deinen Fall angeht: da Du ja mittlerweile auch in Deutschland einen Teil Deiner Rente und dein gesamtes sonstiges Einkommen versteuern musst, kann ich nicht erkennen, warum Du die Steuerpflicht hier in Spanien fürchtest. Auch hier gibt es Freibeträge und Werbungskosten und es ist nicht gesagt, dass Du hier mehr bezahlst als in D. Ich zahle hier z.B. keine Pesete Steuern auf meine Rente.
Zusammenfassung:
Du darfst dich als EU-Bürger maximal 3 Monate hier ohne Anmeldung aufhalten.
Nach (spätestens)3 Monaten: Empadronamiento (Anmeldung eines Wohnsitzes bei der Gemeinde)
"Residencia" (Eintragung in die Liste der EU-Residenten) bei der Policia Nacional
Nach 183 Tagen Aufenthalt Einkommensteuerpflicht (gesamtes Welteinkommen) und Pflicht zur Deklaration deines Vermögens im Ausland (Modelo 720). Es gelten die Bedingungen des Doppelbesteuerungsabkommens D/ES von 2012.
Zu beachten ist: die Residencia (deutsch: Aufenthaltsgenehmigung) muss bereits nach 3 (drei) Monaten beantragt werden. Die Steuerpflicht hat damit nichts zu tun! Die greift auch bei illegalem Aufenthalt! Es nützt also nichts, auf die Residencia zu "verzichten", um der Steuerpflicht zu entgehen.
Nachdem es in der Vergangenheit diese Regeln eher lax gehandhabt wurden, so nach dem Motto "Die Nürnberger hängen niemanden, es sei denn, sie hätten ihn", können die Steuerbehörden innerhalb der EU inzwischen in Echtzeit gegenseitig auf Daten zugreifen und nutzen dies auch. Ich kenne mehrere Fälle, bei denen es langjährige Residenten in ruinöser Weise getroffen hat. Generell gilt: wenn man erwischt wird, wird es teuer.
Was deinen Fall angeht: da Du ja mittlerweile auch in Deutschland einen Teil Deiner Rente und dein gesamtes sonstiges Einkommen versteuern musst, kann ich nicht erkennen, warum Du die Steuerpflicht hier in Spanien fürchtest. Auch hier gibt es Freibeträge und Werbungskosten und es ist nicht gesagt, dass Du hier mehr bezahlst als in D. Ich zahle hier z.B. keine Pesete Steuern auf meine Rente.
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Ute Maria
Re: Auswanderer
Noch einmal vielen Dank für Deine Zusamnenfassung. Ich habe den Antrag auf Rente gestellt. Kann ja zu ner Ablehnung kommen. Dann habe ich keine Finanzierung, aber zwei Mieten und steuerpflicht hier in Spanien. Ich hatte im Kopf ein Probejahr zu machen war, leider nicht gut genug informiert.
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LasNieves85
Re: Auswanderer
Buenas,
will das Ayuntamiento einen Mietvertrag o.ä. sehen, wenn wir uns anmelden (empadronamiento)? Oder reicht die Meldeadresse?
Grüsse
will das Ayuntamiento einen Mietvertrag o.ä. sehen, wenn wir uns anmelden (empadronamiento)? Oder reicht die Meldeadresse?
Grüsse
- Kurt
- Mencey

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Re: Auswanderer
Den Mietvertrag wollen die im Normalfall sehen. Sogar wenn du innerhalb der Gemeinde umziehst und dich ummelden willst, wollten die den bisher immer.will das Ayuntamiento einen Mietvertrag o.ä. sehen, wenn wir uns anmelden (empadronamiento)? Oder reicht die Meldeadresse?
- nils.k
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Re: Auswanderer
Es sei denn, Du bist bekannt im Ort, dann geht es auch ganz ohne Nachweis.
Das empadronamiento ist ja eigentlich eine einfache Übung im Gegensatz zur residencia.
Das empadronamiento ist ja eigentlich eine einfache Übung im Gegensatz zur residencia.
La paz comienza con una sonrisa.
- Kurt
- Mencey

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Re: Auswanderer
In El Paso nicht. da kann man die Dame noch so gut kennen, keine Chance....Es sei denn, Du bist bekannt im Ort, dann geht es auch ganz ohne Nachweis.
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LaGraja
Re: Auswanderer
...den man übrigens auch in Deutschland beim Einwohnermeldeamt vorlegen muss. Oder einen Eigentumsnachweis.
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Sportschütze
Re: Auswanderer
Na ja....
o ein Mustervertrag druckst du aus dem Netz aus,
füllst ihn aus ( wie du magst ) und man unterschreibt....
Das "Ding" dann vorlegen in einer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
und schon wird "man umgezogen".....
Nur mal so zur Info, da selber vor langer Zeit einmal genau so praktiziert
um aus einem Kabelfernsehvertrag raus zu kommen.....

o ein Mustervertrag druckst du aus dem Netz aus,
füllst ihn aus ( wie du magst ) und man unterschreibt....
Das "Ding" dann vorlegen in einer Stadt- oder Gemeindeverwaltung
und schon wird "man umgezogen".....
Nur mal so zur Info, da selber vor langer Zeit einmal genau so praktiziert
um aus einem Kabelfernsehvertrag raus zu kommen.....
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LaGraja
- El Jardinero
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Re: Auswanderer
Bitte keine Anleitungen zur Urkundenfälschung!
Saludos desde el Sauerland
El Jardinero
*** Star Wars is SciFi, Star Trek is Future. ***
El Jardinero
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- tns
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Re: Auswanderer
Naja, klingt nach Betrug, und ist sowohl in DE wie auch in ES eine Straftat.Sportschütze hat geschrieben: Mi 10. Mär 2021, 21:08 o ein Mustervertrag druckst du aus dem Netz aus,
füllst ihn aus ( wie du magst ) und man unterschreibt....
Nur mal so zur Info, da selber vor langer Zeit einmal genau so praktiziert
um aus einem Kabelfernsehvertrag raus zu kommen.....
- Pe.Ro
- Abora

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Re: Auswanderer
wird allmählich ganz schön off topic
und Betrug klingt a bisserl hart in meinen Augen ...
und Betrug klingt a bisserl hart in meinen Augen ...
- Siltho
- Abora

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Re: Auswanderer
Na, zumindest teuer kann es werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__54.html
Siehe dort letzte Zeile...
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__54.html
Siehe dort letzte Zeile...
Liebe Grüße
Silke und Thorsten
Silke und Thorsten
-
Sportschütze
Re: Auswanderer
Ja, das hätte, in der Theorie passieren können, aber :
"Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten,
die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind...."
Aber nur so war es damals möglich aus einem Kabelfernsehvertrag ohne längerer Kündigungsfrist
raus zu kommen......
Außerdem sollte dieses Beispiel nur mal verdeutlichen, wie "einfach" es ist, sich um oder abzumelden.
Man hatte mich damals auf dem Amt noch nicht mal gefragt, warum ich mich einen Monat später wieder
unter alter Anschrift anmelde... man hat es damals einfach "vollzogen".
Aber ist lange her, weit über 20 Jahre.....
"Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten,
die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind...."
Aber nur so war es damals möglich aus einem Kabelfernsehvertrag ohne längerer Kündigungsfrist
raus zu kommen......
Außerdem sollte dieses Beispiel nur mal verdeutlichen, wie "einfach" es ist, sich um oder abzumelden.
Man hatte mich damals auf dem Amt noch nicht mal gefragt, warum ich mich einen Monat später wieder
unter alter Anschrift anmelde... man hat es damals einfach "vollzogen".
Aber ist lange her, weit über 20 Jahre.....
- Tanausú
- Atogmatoma

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Re: Auswanderer
Ui ui, Du bist mir aber einer...
Dein doch etwas leichtfüssiges Rechtsverständnis kontrastiert dann aber ganz schön krass mit Deinen Urteilen über andere:
...nur mal so bemerkt
Dein doch etwas leichtfüssiges Rechtsverständnis kontrastiert dann aber ganz schön krass mit Deinen Urteilen über andere:
viewtopic.php?f=21&t=1134&p=26359#p26359Sportschütze hat geschrieben: Sa 20. Feb 2021, 15:09 Wenn schon jemand so unsensibel und nicht ganz clever ist und hier postet,
dass er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, sollte auch gerne bereit sein
seine gerechte Multa, sagen wir 1.000 Euro, zu begleichen.
Ferner: wenn einer solche Verhaltensauffälligkeiten zeigt und dort abstürzen
sollte, würde ich ihn einfach liegen lassen, sein Problem !
...nur mal so bemerkt
Si naturam sequamur ducem, numquam errabimus - Cicero
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Dropout
Re: Auswanderer
Ich kann das nur von Teneriffa aussehen. Eine NIE Nummer ist immer ratsam. Hat aber mit der Residencia wenig zu tun. So lange Du einen festen Wohnsitz in Deutschland hast, brauchst Du keine Residencia. Nur mit Deiner Krankenversicherung musst klar kommen.
- nils.k
- Abora

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Re: Auswanderer
Das ist leider falsch. In Spanien muss man als EU-Bürger eine residencia beantragen, wenn man mehr als drei Monate im Land lebt. (Art.7 Real Decreto 240/2007 und Art.1 Orden PRE/1490/2012)
La paz comienza con una sonrisa.
