Frage zum unheimlichen Bankwesen

In Spanien und speziell auf den Kanaren und La Palma
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elhierron
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von elhierron »

Zahlungsverkehr in Europa : Was tun, wenn die eigene IBAN einfach abgelehnt wird?

... Etwa 3000 Fälle dieser sogenannten IBAN-Diskriminierungen sind in den vergangenen zwei Jahren verzeichnet worden. Dies berichtet das Technologieunternehmen Wise, Teil der Initiative „Accept my IBAN“ , die im März 2021 von mehreren europäischen Fintechs gegründet wurde. Auch N26, Revolut, Klarna, Sumup und Raisin gehören dazu. Die Initiative sammelt Berichte von Verbrauchern, denen aufgrund ihrer IBAN innerhalb der Europäischen Union (EU) ein Bezahlvorgang, Vertragsabschluss oder der Empfang von Geld verweigert oder erschwert wurde. Das Brisante daran: Eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2012 verbietet solche Diskriminierungen eigentlich. Die Dunkelziffer dürfte noch viel höher liegen, da viele Menschen gar nicht wüssten, dass diese Praxis verboten sei, ....


https://www.faz.net/aktuell/finanzen/me ... n_PEM21589
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mrjasonaut
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von mrjasonaut »

Neuanschaffung. 0€. Lastschrift seit now. Reiseversicherung.

https://travel-dealz.de/blog/bank-norwe ... editkarte/

https://reisetopia.de/kreditkarten/bank ... editkarte/

NO IBAN ist auch cool.
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von elhierron »

https://www.faz.net/aktuell/finanzen/pr ... 73899.html
(Artikle war frei lesbar zum Zeitpunkt des Einstellens)

... da kann man nur sagen: armes Deutschland ...

Barrieren im SEPA-Zahlungsraum : Weiter Probleme mit der IBAN-Kontonummern

IBAN zu lang? Personen mit ausländischer Kontonummern stoßen beim Buchen des Deutschlandtickets oder Internet-Bestellungen auf Schwierigkeiten.

Noch immer scheitern Menschen mit einer ausländischen IBAN-Kontonummer in Deutschland und anderen europäischen Ländern bei Internet-Bestellungen oder Vertragsabschlüssen. Auf diesen Umstand wies am Dienstag die von Unternehmen aus dem Finanz-, Bank- und Zahlungsdienstleistungsbereich getragene Initiative „Accept my Iban“ in Brüssel hin. So treten für Menschen mit ausländischen Konten etwa Probleme beim Buchen des Deutschlandtickets auf.

Der Initiative zufolge sind auch neun Jahre nach Einführung der IBAN-Nummern im europäischen SEPA-Zahlungsraum einige Zahlungsabwicklungsverfahren etwa in Onlineshops so konfiguriert, dass sie bei Eingabe der Nummer standardmäßig nur eine bestimmte Anzahl von Zeichen zulassen. Die Länge der von den Banken vergebenen IBAN unterscheidet sich jedoch von Land zu Land. So sind es in Deutschland 22 Zeichen, in Österreich 20, in den Niederlanden nur 18 und in Frankreich 27.
Vom System abgelehnt

In der Folge kommt es demnach vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Eingabe ihrer Kontoverbindung nicht abschließen können, da das System sie als ungültig ablehnt. Rund 3200 Fälle solcher nach EU-Vorgaben eigentlich nicht erlaubten „IBAN-Diskriminierung“ registrierte „Accept my Iban“ nach eigenen Angaben in den vergangenen beiden Jahren europaweit, 400 davon betrafen Deutschland.

Den Angaben zufolge konzentrieren sich die Beschwerde hierzulande auf die Finanzbranche, gefolgt von Telekommunikationsunternehmen sowie dem E-Commerce-Bereich. So konnten Menschen mit ausländischer IBAN etwa keine Mobilfunkverträge abschließen. Auch Bezahlvorgänge bei Behörden waren betroffen. Andersherum passierte deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern in anderen Länder vergleichbares, etwa in Frankreich oder Spanien.
„Unverständlich und veraltet“

Der Online-Zahlungsdienstleister Wise, der die Initiative nach eigenen Angaben gründete, kritisierte die Situation. „Es ist unverständlich und veraltet, dass Verbraucher:innen im Binnenmarkt immer noch von ihrer Bank, dem öffentlichen Dienst oder Telekommunikationsanbietern die Verwendung der IBAN eines Nachbarlandes verweigert wird“, erklärte Wise-Managerin Magali Van Bulk. Die Rechte der Verbraucher müssten „dringend stärker geschützt werden“.

Laut Accept my Iban sind Unternehmen eigentlich verpflichtet, Kontonummern aus allen SEPA-Mitgliedstaaten gleichermaßen zu akzeptieren. Die IBAN wurde 2014 eingeführt, um den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr und die Mobilität in Europa zu erleichtern. Seit 2016 ist die Verwendung für alle Pflicht, auch bei Inlandsüberweisungen. Zum SEPA-Zahlungsraum gehören sämtliche EU-Mitglieder sowie weitere Länder wie Großbritannien, Norwegen oder die Schweiz.
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von Pehala »

Mal ganz naiv gefragt...
Ist es eigentlich möglich wenn man seinen
einzigen Wohnsitz auf den Canaren hat noch ein Konto in Deutschland zu haben?
Wenn dort keine Regelmäßigen Einzahlungen mehr eingehen wie Gehalt oder Rente. Dieses könnte man doch je nach Bedarf Online mit genügend Geld ausstatten und mit dieser IBAN zahlen.
Online Banking müsste ja vom "Ausland " aus funktionieren!?
:?: :typing:
Wenn meine Seele eine Insel wäre,
würde sie La Palma heißen :heartbeating:
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von mrjasonaut »

Wieso nicht?
Ich kenne Verstorbene Verwandte von Bekannten, die kriegen ihre Kontoauflösung nicht gebacken.
Dann sollten Lebende doch eines eröffnen können?
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von nils.k »

Pehala hat geschrieben: So 6. Aug 2023, 16:18 Ist es eigentlich möglich wenn man seinen einzigen Wohnsitz auf den Kanaren hat noch ein Konto in Deutschland zu haben?
Ja, das ist kein Problem. Schwierig wird es bei den meisten Banken nur, wenn man mit ausländischem Wohnsitz in Deutschland ein Konto eröffnen möchte.

Das Problem mit dem fehlenden Zahlungseingang kannst Du dadurch lösen, dass Du Dir das Gehalt oder die Rente auf das deutsche Konto überweisen lässt und von dort einen Dauerauftrag auf Dein spanisches Konto einrichtest. Bei der DKB zum Beispiel kann man sich so die Kontoführungsgebühr sparen.
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von mrjasonaut »

Ja. DKB jeden Monat 701 Euro Zahlungseingang irgendwoher und du bleibts sog. 'Aktivkunde'. Kannste paar Tage später dann zu Openbank nach Spanien schicken oder sonst wohin. Immer bunt im Kreis herum geht der Plummpssack. Die Visa KK gibts da nicht mehr umsonst, nur Debit, also holste die woanders Hanseatik, Norwegian, etc.).
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von LaGraja »

Pehala hat geschrieben: So 6. Aug 2023, 16:18 Mal ganz naiv gefragt...
Ist es eigentlich möglich wenn man seinen
einzigen Wohnsitz auf den Canaren hat noch ein Konto in Deutschland zu haben?
Selbstverständlich. Wegen der IBAN-Diskriminierung ist das allerdings nicht nötig, da deine spanische IBAN ohne Probleme akzeptiert wird. Selbstverständlich kannst du auch deine Millionen zwischen D und ES hemmungslos rotieren lassen. EU!
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von mrjasonaut »

LaGraja hat geschrieben: Mo 7. Aug 2023, 00:18 Selbstverständlich kannst du auch deine Millionen zwischen D und ES hemmungslos rotieren lassen. EU!
Nicht ganz.
->
"AWV-Meldepflicht beachten"
Beträge über 12.500 Euro müssen gemeldet werden.


https://www.vgsd.de/awv-meldepflicht-be ... r%20unten).
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von nils.k »

Sie müssen halt gemeldet werden, und zwar in beide Richtungen. Dadurch dauern die Überweisungen etwas länger, mehr nicht.
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von Anotherone »

Gilt nicht, wenn man zwischen zwei eigenen Konten überweist (steht auch auf der verlinkten Seite):

Auch reine Kontoübertragungen von dem eigenen Inlands- auf das eigene Auslandskonto oder umgekehrt sind von der Meldepflicht ausgenommen.
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von nils.k »

Selbst wenn sie nicht gemeldet werden müssen, prüfen die Banken. Das kann dann bis zu drei Tage dauern bis zur Gutschrift,
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von Anotherone »

Kann ich nicht bestätigen, mehrere Überweisungen im Zuge des Hauskaufs gingen sofort durch, die letzten per Echtzeitüberweisung waren innerhalb von Sekunden verbucht.
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von nils.k »

Sofortüberweisung vom deutschen Konto?

Ich hatte mich mal darauf verlassen, dass ich eine 5 T€-Sofortüberweisung von meinem spanischen Konto an einen gewerblichen Empfänger innerhalb von Spanien machen könnte, doch schon die wurde geblockt. Es war nur eine gewöhnliche Überweisung zum nächsten Werktag möglich.
Ich wollte bei der Bank erfragen, bis zu welcher Höhe solche Überweisungen möglich sind, bin aber davon abgekommen, weil das sehr selten vorkommt.
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von mrjasonaut »

Die meisten Banking Apps erlauben das Deckeln des Betrages. Daran muss man denken und den Deckel höher setzen, wenn's mal etwas mehr sein darf.
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von Anotherone »

Ja, VR zur Caixa, ohne Probleme. Hat lediglich jeweils 50 Cent von Seiten der VR gekostet.
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von Siltho »

Anotherone hat geschrieben: Mi 9. Aug 2023, 08:04 Kann ich nicht bestätigen, mehrere Überweisungen im Zuge des Hauskaufs gingen sofort durch, die letzten per Echtzeitüberweisung waren innerhalb von Sekunden verbucht.
Die Verbuchung ist ja eher uninteressant. Entscheidend ist das Valutadatum. Es kann durchaus sein, dass eine Überweisung auf einem Kontoauszug zu sehen ist, die tatsächliche Wertstellung allerdings erst später erfolgt.
Liebe Grüße aus Düsseldorf,

Silke und Thorsten
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von stonefights (selbst gelöschter User) »

nils.k hat geschrieben: Mo 7. Aug 2023, 18:50 Selbst wenn sie nicht gemeldet werden müssen, prüfen die Banken. Das kann dann bis zu drei Tage dauern bis zur Gutschrift,
Einige Erfahrungen (jeweils gleicher Kontoinhaber) - unter Meldegrenze:
Überweisung: spanisches Konto auf deutsches Konto (hoher 4-stelliger Betrag): Ein (1) Werktag
Überweisung: spanisches Konto auf deutsches Konto (5-stelliger Betrag, unter Meldepflichtgrenze): Ein (1) Werktag
Überweisung: spanisches Konto auf deutsches Konto (hoher 4-stelliger Betrag): Ein (1) Werktag
Sofort-Überweisung: deutsches Konto auf spanisches Konto (höherer 4-stelliger Betrag): (max.) eine (1) Stunde

Erfahrungen über einem (1) Tag Dauer liegen nicht vor.

LG

@Siltho
Entscheidend ist die "Verfügungsgewalt" über den Betrag. Im Allgemeinen zeitlich gleich gesetzt mit dem Buchungsdatum.
Wert- und Buchhaltungstechnisch (z.B. Zinsberechnung, etc...) ist widerum das sog. Wertstellungsdatum.

Wertstellungsdatum "zurück datiert" kenne ich. (z.B. Kontoführungsgebühren "Vormonat". z.B. Buchungsdatum 01.08.2023, Wertstellung 31.07.2023.
Aber Wertstellung "vor datiert" kenne ich nicht!
Das wäre eine Zuwiderhandlung gegen Treu und Glauben und im engen Sinne wohl auch Vertragsbruch mit Verdacht auf Unterschlagung, da die Bank den Besitz des Geldes eines Geschäftspartners über das Buchungsdatum bestätigt, aber über das "fremde Eigentum" über einen Tag verfügt...

Hast du Beispiele für deine Aussage?
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Siltho
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von Siltho »

@stonefights

Fast 25 Jahre Berufserfahrung... ;)

Du kannst aber einfach auch auf den einschlägigen Seiten der Kreditinstitute nachschauen. Da findest Du hier https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/fi ... aluta.html etwas dieses:

"Wird zum Beispiel auf einem Girokonto per 13.4. eine Gutschrift mit Wertstellungsdatum 14.4. gebucht, dann steht das Geld auch erst am 14.04. zur Verfügung – auch wenn der Betrag schon auf dem Kontoauszug oder im Online-Banking zu sehen ist. Valuta- und Buchungsdatum können also voneinander abweichen."
Liebe Grüße aus Düsseldorf,

Silke und Thorsten
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Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von El Jardinero »

stonefights hat geschrieben: Do 10. Aug 2023, 11:00 Überweisung: spanisches Konto auf deutsches Konto (hoher 4-stelliger Betrag): Ein (1) Werktag
Buzzer:
Da schreitet der Notar ein....einmal müssen wir abziehen, ist doppelt :lachschlapp:
Saludos desde el Sauerland
El Jardinero 8-)
*** Star Wars is SciFi, Star Trek is Future. ***
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