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Aufenthaltsgenehmigung

Verfasst: Do 14. Mai 2026, 15:40
von MatthiasH
Hallo,
ich habe mir als EU Bürger eine Immobilie auf La Palma zugelegt und kämpfe jetzt im Dschungel der gesetzlichen Vorgaben bezüglich des Aufenthaltsrechtes und der Krankenversicherungen.

Mein Wunsch wäre jetzt zu Beginn meiner La Palma "Karriere" ein Aufenthalt von 4-5 Monaten. Länger geht im Moment aus familiären Gründen nicht. Wenn ich jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen richtig verstanden habe, bin ich verpflichtet nach drei Monaten die Residencia zu beantragen.

Damit hätte ich kein Problem, wenn nicht das Thema Krankenversicherung wäre. Meine private Krankenversicherung wird für die Residencia nicht anerkannt. D.h. ich benötige für meinen Aufenthalt auf La Palma eine von Spanien anerkannte Krankenversicherung.

Meine deutsche PKV könnte ich über eine Anwartschaftsversicherung ruhen lassen (Sowohl die Krankenversicherung als auch die Pflegeversicherungen).

Die für die Residencia in Frage kommenden Krankenversicherungen gehen aber davon aus, dass man mit der Residencia seinen Lebensmittelpunkt nach La Palma verlegt, d.h. sich mindestens 183 Tag vor Ort aufhält.

Deshalb jetzt die Frage ob es entweder irgendeine Möglichkeit gibt einen Aufenthaltstitel für 4-5 Monate ohne Residenciaanmeldung zu erhalten oder ob es eine Krankenversicherung gibt bei der ich sowohl auf La Palma als auch in Deutschland versichert bin ohne mindestens 183 Tage auf La Palma zu sein.

Re: Aufenthaltsgenehmigung

Verfasst: Do 14. Mai 2026, 16:04
von Pe.Ro
Hallo und :welcome: :LPF: :bandera:

soweit ich weiss, brauchst du ein "Empadronamiento", wenn du länger als 3 Monate hier bleibst.

Mehr Infos hier:

https://www.magwilhelm.eu/nie-residenci ... -erklaert/


Beim Thema Krankenversicherung kommen sicher noch Antworten, die dir evtl. weiterhelfen :)

Re: Aufenthaltsgenehmigung

Verfasst: Do 14. Mai 2026, 20:59
von MatthiasH
Hallo Pe.Ro,

soweit ich das verstanden habe ist der Empadronamiento ein reiner Verwaltungsakt der keine Aufenthaltssgenehmigung über die 3 Monate hinaus beinhaltet.

Re: Aufenthaltsgenehmigung

Verfasst: Do 14. Mai 2026, 21:09
von LasManchas
Warum gehst du das nicht gelassen ran. Und erstmal ankommen. Ob du nun 4 oder 5 Monate bleibst, da kräht erstmal gar keiner danach.
Und wenn du da bist, checkst du das in Ruhe.
Ich persönlich würde da gar nichts machen. Zumindest im ersten Jahr. Dann siehst du schon.

Re: Aufenthaltsgenehmigung

Verfasst: Do 14. Mai 2026, 23:07
von Schnecke
Um den "3 Monaten" erst einmal zu entgehen, würde sich ein rechtzeitiger Abflug mit "einem Kurzurlaub" im
spanischen Ausland, inkl. natürlich auch - D -, anbieten. Das gäbe mehr Zeit, also anschließende weitere 3 Monate,
für die Abklärung der ganzen Notwendigkeiten.

Wir haben vorhin im ZDF eine Doku von Sarah Tacke gesehen, in der u.a. die vielfach praktizierten Möglichkeiten
von diversen EU-Bürgern beim Aufenthaltswechsel nach Deutschland behandelt wurden ... WOW
Da fragen wir uns aber doch: gehört Spanien zur EU ?

Re: Aufenthaltsgenehmigung

Verfasst: Fr 15. Mai 2026, 07:48
von LasManchas
Das wäre mir zu viel Aufwand, zu beachten gilt:
Kein "Reset": Ein kurzes Verlassen des Landes (z.B. nach 89 Tagen) startet die 90-Tage-Frist für Touristen nicht neu, da die Gesamtaufenthaltsdauer im Schengen-Raum zählt.
Nach > 180 Tagen wirst du steuerpflichtig, die Tage kumulieren, da kannst du so oft ausreisen wie du willst…
Das gleiche gilt für D.

Re: Aufenthaltsgenehmigung

Verfasst: Fr 15. Mai 2026, 08:49
von nils.k
Für Überwinterer wichtig: unabhängig von der Pflicht zur Eintragung in das zentrale Ausländerregister Spaniens (registro central de extranjeros) wird man steuerpflichtig (residente fiscal) bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Kalenderjahr. Das passiert auch dann automatisch, wenn man seinen Aufenthalt hier nicht anmeldet. Es gibt aber neben der kalendarischen Regelung noch andere Gründe, durch die man in Spanien einkommenssteuerpflichtig wird: wenn man hier den Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Tätigkeit hat oder die Familie hier lebt. Das kommt aber seltener vor.

Wer von September bis März und damit länger als die 183 Tage hier lebt, wird hingegen in diesen beiden Kalenderjahren nicht steuerpflichtig in Spanien. Man könnte sogar von Juli an über den Jahreswechsel fast ein ganzes Jahr hierbleiben und würde trotzdem im Heimatland Einkommenssteuer zahlen. Doch wenn man im vorherigen Winter zum Beispiel schon bis März hier gelebt hatte, überschreitet man die 183 Tage sehr schnell!

Da das erste Kalender-Halbjahr kürzer ist als das zweite, hat man vom 1. Januar bis 30. Juni 181 Tage (bzw. 182 in Schaltjahren), aber vom 1. Juli bis 31. Dezember 184 Tage.

Wer auswandern und in der Heimat vorher noch Immobilien oder Firmenanteile veräußern möchte, sollte sich erst im zweiten Halbjahr hier anmelden. Dann gilt für das gesamte Kalenderjahr noch die Einkommenssteuerpflicht im Heimatland und man erlebt in diesem Jahr keine bösen Überraschungen mit etwaigen anderen steuerlichen Regelungen in Spanien.

Re: Aufenthaltsgenehmigung

Verfasst: Fr 15. Mai 2026, 11:30
von Herbie
Meine Erfahrung der letzten Jahre ist: Internetdiskussionen zum Themenbereich längerer Aufenthalt in Spanien sind oft ungenau oder falsch. Eine gute Quelle für fundierte und juristisch korrekte Infos zum Thema fand ich hier: https://www.magwilhelm.eu/. Erst dort ist mir klar geworden, dass die Frage des längeren Aufenthalts in Spanien mehrere Gesetzesmaterien umfasst, z.B. Melderecht, Aufenthaltsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht. Und die werden in den Diskussionen oft bunt gemischt, verwechselt oder teilweise völlig falsch interpretiert.