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@Vermieter: Neues Meldeverfahren von Urlaubsgästen ab 1.2.24 obligatorisch

Verfasst: Fr 12. Jan 2024, 18:02
von aurora
Am 31.1.24 läuft die (verlängerte) Übergangsfrist ab, Urlaubsgäste über das „alte“ Portal anzumelden.

Ab 1.2.24 müssen alle Urlaubsgäste von ihren Vermietern/Verwaltern über die Website des spanischen Innenministeriums gemeldet werden; hier ist der Link:
https://sede.mir.gob.es/opencms/export/ ... vehiculos/

> Das Einloggen und Anmelden geht dort nur mit elektronischen Identifikations- beziehungsweise Authentifizierungsmethoden.

Was ist darüber hinaus anders/neu?

Zunächst einmal ist die/sind die Mietobjekte einzutragen, wobei nicht nach der Vermietlizenz gefragt wird; d.h. dass auch jene ihre Gäste melden können, die keine entsprechende Lizenz haben.

Neben den bisherigen Daten sind darüber hinaus Angaben über den Zeitraum der Buchung zu machen (bislang musste nur der Tag der Anreise gemeldet werden). Aber jetzt kommt‘s: Es müssen zudem Informationen über den Mietvertrag sowie über die Art und das Datum der Bezahlung der Unterkunft gemacht werden. Also wann die Bezahlung erfolgt/e und ob in bar oder per Kreditkarte, oder per Überweisung u.ä.

Ich gehe mal davon aus, dass die Lust, Gäste ordnungsgemäß anzumelden, noch weiter zurückgehen wird …..

Re: @Vermieter: Neues Meldeverfahren von Urlaubsgästen ab 1.2.24 obligatorisch

Verfasst: Fr 12. Jan 2024, 18:46
von Schnecke
Na, da bin ich froh, dass wir das schon vor einiger Zeit eingestellt haben. :lol:

Re: @Vermieter: Neues Meldeverfahren von Urlaubsgästen ab 1.2.24 obligatorisch

Verfasst: Do 18. Jan 2024, 12:11
von aurora
Eine Freundin hat mir eben mitgeteilt, dass die Übergangsfrist bis 1.10.24 verlängert wurde! Hatte ASCAV im Dezember mitgeteilt; hatte ich übersehen.