Bußgeldkatalog in Spanien

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nils.k
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Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von nils.k »

In Spanien gibt es deutlich höhere Strafen für Verkehrsverstöße. Erst im letzten Jahr wurden sie erheblich verschärft.

Je nach Schwere des Verstoßes werden Bußgelder grundsätzlich in drei Gruppen eingeteilt:
Geringfügiger Verstoß : bis zu 100 €
Schwerwiegender Verstoß : 200 €
Sehr schwerer Verstoß : 500 €

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 1-20 km/h werden 100 € fällig, von 21-30 km/h 300 € (für Besitzer spanischer Führerscheine werden zusätzlich 2 Punkte abgezogen) von 31-40 km/h 400 € (-4 Punkte), von 41-50 km/h 500 € (-6 Punkte), über 51 km/h 600 € (-6 Punkte). Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung über 60 km/h innerorts und 80 km/h außerorts liegt eine Straftat vor und es folgt ein Gerichtsverfahren.

Fahren unter Alkohol (mehr als 0,3 Promille für Berufskraftfahrer und Fahranfänger und mehr als 0,5 Promille für alle anderen), Drogen und fahrttauglichkeitsbeeinträchtigen Medikamenten kostet 500 € (-6 Punkte), bei einer Wiederholungstat innerhalb eines Jahres oder einem Blutalkoholwert über dem Doppelten des Erlaubten 1.000 € (-6 Punkte).

Rote Ampeln überfahren, nicht angegurtet fahren, Telefonieren mit dem Handy und das Überfahren von Sperrlinien kostet 200 €. Radfahrer darf man nur überholen, wenn man vollständig auf die andere Fahrspur wechseln kann. Sonst kostet das auch 200 €.
Parken im Halteverbot kann bis zu 500 € kosten, wenn damit eine Verkehrsgefährdung einhergeht.

Den vollständigen Gesetzestext gibt es hier: https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2015-11722

Werden ausländische Fahrer angehalten, fordert die Polizei die Geldbuße direkt vor Ort ein, und zwar 50 % der multa. Wer das nicht bezahlen kann, muss zumindest eine Kaution hinterlegen. Bis zur Hinterlegung kann die Polizei das Auto beschlagnahmen.

Wird man geblitzt und bekommt den Strafzettel zugeschickt, hat man 20 Tage Zeit, um die "halbe Miete" einzuzahlen. Damit gibt man aber den Verstoß zu und verzichtet auf Rechtsmittel. Will man das nicht, wird ein ordentliches Bußgeldverfahren eingeleitet und die volle Strafe fällig. Spanische Bußgelder sind auch in Deutschland vier Jahre lang vollstreckbar.

Stationär geblitzt wird in Spanien von hinten und die multa geht an den Fahrzeughalter. Der Polizei ist egal, wer gefahren ist, das zu klären ist Sache des Halters. Der muss sich das Geld dann vom Fahrer holen, gängige Praxis bei Leihwagen. Wird eine multa (und auch die Kfz-Steuer) nicht bezahlt, wird das beim Fahrzeug vermerkt und man kann es zum Beispiel erst ummelden, wenn alles bezahlt ist.
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von nils.k »

Das spanische Punktesystem ist ganz anders aufgebaut als das deutsche. Hier bekommt man ein Punkteguthaben, von dem die Punkte bei Verkehrsverstößen abgezogen werden.

Fahranfänger starten mit 8 Punkten. Hat man drei Jahre lang kein Verkehrsvergehen vorzuweisen, das mit Punktabzug geahndet wurde, kommen vier Punkte dazu. Nach weiteren drei Jahren kann man zwei Extrapunkte bekommen und noch einmal drei Jahre später gibt es den letzten Punkt. Dann hat man 15 Punkte geschafft.

Sind die Punkte "verbraucht", darf man kein Fahrzeug mehr führen. Der Lappen ist dann erst einmal weg und man muss einen bis zu 30-stündigen verpflichtenden Kurs bei einer Fahrschule belegen. Macht man das nicht und fährt einfach weiter, kann man dafür mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten, einer Geldstrafe oder bis zu 90 Tagen gemeinnütziger Arbeit zur Verantwortung gezogen werden.
Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, kann man vorher freiwillige Kurse von mindestens 6 Stunden zur recuperación de puntos belegen. Für die erfolgreiche Teilnahme gibt es zwei Punkte. Allerdings darf man das nur einmal alle zwei Jahre machen.

Residenten sind verpflichtet, ihren Führerschein in einen spanischen umzutauschen. Langjährige Führerscheininhaber aus dem Ausland bekommen beim Umtausch immer ein Guthaben von 12 Punkten zugewiesen. Auch hier gibt es Zusatzpunkte für unauffälliges Verhalten im spanischen Straßenverkehr, nach drei Jahren zwei Punkte und nach weiteren drei Jahren einen Punkt. Dann hat auch diese Personengruppe die maximalen 15 Punkte erreicht.
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von mrjasonaut »

Gibt es Punktabzug bei Fahrrad fahren ohne Helm? Ist hier unbeantwortet.

https://www.la-palma-active.com/su-bici ... ahrraeder/

Oder nur Geldstrafe. Heftig.

Fahren ohne Helm, wenn dieser vorgeschrieben ist: 200 €.
Radfahren auf dem Bürgersteig: bis zu 100 €.
(Macht jeder in Berlin)
Überqueren eines Fußgängerüberwegs, ohne vom Fahrrad abzusteigen: 200 €.
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von nils.k »

Grundsätzlich nein. Gegen Führer von Fahrzeugen, für die kein Führerschein erforderlich ist (z. B. Kleinroller oder Fahrräder), kann zwar ein Bußgeld verhängt werden, aber es gibt keinen Punktabzug.

Das hat etwas mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu tun. Die Strafe muss unabhängig davon sein, ob man einen Führerschein (für ein anderes Fahrzeug) besitzt oder nicht.
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von LaGraja »

nils.k hat geschrieben: Fr 13. Okt 2023, 12:11 Residenten sind verpflichtet, ihren Führerschein in einen spanischen umzutauschen.
Einspruch. Deutsche Kartenführerscheine mit Ablaufdatum müssen erst nach Erreichen desselben umgetauscht werden. Hat mir das Trafico sogar schriftlich mitgeteilt.
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von nils.k »

@LaGraja: ja, wenn Dein deutscher Kartenführerschein schon ein Ablaufdatum hat. Bei den alten muss innerhalb von zwei Jahren getauscht werden.
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von Schnecke »

Wir sollten vor vielen Jahren unsere deutschen Führerscheine hier (LP - d.h. wurde auf Teneriffa gemacht) registrieren lassen, was aber mit unseren alten grauen "Lieblingslappen" nicht ging - d.h. wir mussten zuerst einen neuen deutschen, damals rosafarbenen, Führerschein in - D - beantragen u. besorgen. Der wurde dann hier registriert u. bekam einen entsprechenden Eintrag.
Als deutscher Führerschein hatte er damals noch kein Ablaufdatum.
Im Januar 2020 musste dieser dann hier in einen spanischen Karten-Führerschein umgetauscht werden, der 5 J. gültig ist (habe gerade nochmal nachgeschaut).
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von nils.k »

Die Gültigkeitsfristen sind deutlich verkürzt worden. Für Personen bis 65 Jahren beträgt sie 10 Jahr, von 65 bis 70 Jahren fünf Jahre und über 70 sogar nur noch zwei Jahre!

https://www.lne.es/motor/2023/04/05/dgt ... 49738.html
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von Schnecke »

Tja, das wird 2025 für uns "bescheiden" ...
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von Siltho »

nils.k hat geschrieben: Sa 14. Okt 2023, 13:37 Die Gültigkeitsfristen sind deutlich verkürzt worden. Für Personen bis 65 Jahren beträgt sie 10 Jahr, von 65 bis 70 Jahren fünf Jahre und über 70 sogar nur noch zwei Jahre!

https://www.lne.es/motor/2023/04/05/dgt ... 49738.html
Sind irgendwelche Bedingungen an die Verlängerung geknüpft?
Liebe Grüße aus Düsseldorf,

Silke und Thorsten
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von Schnecke »

Ich hoffe, es wird nur der üblche Test sein, d.h. : ärztliche Befragung (die bisher allerdings eher "Witze" waren),
Seh-und Reaktionsteste...
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von nils.k »

@Schnecke ich finde es ja gut, dass überhaupt irgendwelche Tests gemacht werden. In Deutschland dürfen viele noch ein Fahrzeug führen, die selbst an diesen "Witzen" scheitern würden.

Damit das Ganze nicht auch noch eine Frage des Geldes wird, ist der Test für Senioren Ü70 kostenlos.
Siltho hat geschrieben: Sa 14. Okt 2023, 14:12 Sind irgendwelche Bedingungen an die Verlängerung geknüpft?
Man muss halt zu einem Centro Psicotécnico gehen und dort ein paar Tests absolvieren.
Grundsätzlich werden Hör- und Sehtest sowie ein Reaktionstest (am Bildschirm zwei Punkte in zwei unterschiedlichen Spuren halten) durchgeführt und eine Befragung zum Gesundheitsstatus. Wenn es die Ärzte für nötig halten, können sie auch noch mehr machen.

In Los Llanos geht man dafür zu DIBE.
https://www.google.com/maps/place/Centr ... ?entry=ttu
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von Schnecke »

Mit "Witz" meinte ich nur die ärztliche Untersuchung, die eigentlich nur eine "seichte Befragung" war und deshalb auch keinerlei Bedeutung für eine Beurteilung von Fahrtauglichkeit hatte.
Die Seh-und Reaktionsteste sind natürlich absolut ok und sollten auch in - D - gemacht werden.
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von Laxwolf2 »

Ne kleine Runde mit dem Auto drehen wäre auch nicht verkehrt!!
Und Einparken sollte zumindest beim 5.Versuch auch gelingen - man erlebt ja so Einiges.
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von LasManchas »

Wo fängste an, wo hörste auf.
In Amiland gibts in verschiedenen Bundesstaaten die Pappe für 20 $, und die leben auch. Irgendwie...
Ich finde die Regulierungs-/Kontrollwut als Witz. Vollkaskomentalität eben, alles 100% abgesichert, kann nix mehr schief gehen im Leben..
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von Siltho »

Yo. Deshalb gab es laut STATISTA im Jahre 2018 in den USA 11,2 Verkehrstote je 100.000 Einwohner, in Spanien aber nur 3,9.....
Liebe Grüße aus Düsseldorf,

Silke und Thorsten
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von nils.k »

Und in den Staaten gibt es je nach Bundesstaat ähnliche Ablaufregeln wie in Spanien. In Florida zum Beispiel müssen ältere Autofahrer sich für die Verlängerung auch gesundheitlich checken lassen. Ganz nebenbei: viele Autofahrer machen das schon auf Verlangen der Versicherung, weil sie sonst die insurance policy nicht mehr bezahlen können.
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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von Siltho »

Gibt es in Florida junge Autofahrer?

:undwech:
Liebe Grüße aus Düsseldorf,

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Re: Bußgeldkatalog in Spanien

Beitrag von Pe.Ro »

Off-topic
klar - ist das Pflegepersonal :lol:
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