https://www.correodelvalle.de/de/kurzme ... details/86
In den Kurzmeldungen beim Correo del Valle online vom 10. Januar 2026 findet sich folgende Meldung:
V16-Notfalllampe: EU nicht einverstanden
Seit dem 1. Januar 2026 sollte in Spanien das Mitführen einer vernetzten Notfalllampe („V16“) verpflichtend werden und die klassischen Warndreiecke endgültig ersetzen. Ziel der Maßnahme war es, Pannenfahrzeuge besser sichtbar zu machen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Doch genau diese Regelung steht nun überraschend auf der Kippe. Wie das Fachportal Motor16 berichtet, versucht die Europäische Union, die spanische Sonderlösung zu stoppen. So hat die EU-Kommission per Dringlichkeitsanweisung entschieden, dass die in Spanien vorgeschriebene, vernetzte V16-Baliza in ihrer aktuellen Form nicht mit europäischem Recht vereinbar ist. Hauptkritikpunkt sind Datenschutz- und Wettbewerbsfragen: Das verwendete Geolokalisierungssystem erfüllt nach Ansicht Brüssels nicht die europaweit geltenden Vorgaben zum Schutz personenbezogener Daten. Zudem fehle eine einheitliche technische Lösung auf EU-Ebene. Damit wird ein jahrelang vorbereitetes Projekt der spanischen Verkehrsbehörde DGT abrupt ausgebremst. Die EU pocht darauf, dass alle Mitgliedstaaten künftig ein kompatibles, gemeinsames System nutzen. Das spanische Modell gilt dabei als nationaler Alleingang, der zu weit gegangen sei. Besonders relevant für Verbraucher: Nach europäischem Recht dürfen Bürger nicht unter einem Widerspruch zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung leiden. Da der Kauf der V16-Lampen politisch forciert wurde, könnte dies den Weg für umfangreiche Rückerstattungen öffnen. Schätzungen zufolge befinden sich bereits Millionen dieser Geräte im Umlauf. Nicht die technische Funktion der Lampen steht infrage, sondern ausschließlich die rechtliche Grundlage ihrer Datenübertragung. Nach Auffassung der EU darf der Standort eines Fahrzeugs nicht automatisch übermittelt werden, ohne dass der Nutzer ausdrücklich und differenziert zustimmt – eine Anforderung, die das aktuelle spanische System nicht erfüllt. Aus einem als Sicherheitsinnovation beworbenen Pflichtprodukt ist damit über Nacht ein rechtliches und finanzielles Großproblem geworden. Da der Kauf der Geräte staatlich forciert wurde, dürfte der Staat im Fall einer endgültigen Rückabwicklung auch für die Kosten der Rückgabe und Erstattung der bereits gekauften V16-Lampen aufkommen müssen – und nicht die Bürger, die der gesetzlichen Vorgabe gefolgt sind.
Und nu?