Da DJI eine neue, sehr einfach zu bedienende und dazu noch recht günstige Drohne herausgebracht hat, spiele ich tatsächlich mit cem Gedanken mir meine erste Drohne zuzulegen.
https://store.dji.com/de/product/dji-neo?vid=169761
https://www.drohnen.de/53377/dji-neo-test/
Um nix falsch zu machen, kämpfe ich mich aktuell durch die geltenden Forschriften. Durch die EU-Drohnenverordnung bin ich soweit durchgestiegen; allerdings gibt es noch länderspezifische Regeln. Die dazugehörigen Dokumente sind dann doch recht umfangreich und - behördentypisch - nicht gerade leicht verständlich formuliert. Von daher will ich mich auf meinen (hoffentlich) gesunden Menschenverstand und diese Webseite
https://drones.enaire.es/ verlassen. Wie Nils schon bemerkt hat, sind die Zonen weniger geworden; vermutlich hängt das mit der EU-Dtohnenverordnung zusammen.
Ich würde gerne wissen, wie ihr
Punkt C im Bezug auf
Strände versteht:
IMG_1002.jpeg
Ich würde annehmen, dass an Strände die naturbelassen sind geflogen werden darf.
Strände, die z.B. über Umkleiden, einen Kiosco, etc. (z.B. Charco Verde) verfügen wären somit tabu. Richtig?
Dass über Privatgrundstücken, in der Caldera bzw. im gesamten Nationalpark, in der Nähe von Häfen, Flughäfen, Heliports, in Städten etc. nicht geflogen werden darf ist ja eh klar.
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Wer nie reist, sieht nur eine Seite davon.
[Augustinus Aurelius]