In Spanien gibt es deutlich höhere Strafen für Verkehrsverstöße. Erst im letzten Jahr wurden sie erheblich verschärft.
Je nach Schwere des Verstoßes werden Bußgelder grundsätzlich in drei Gruppen eingeteilt:
Geringfügiger Verstoß : bis zu 100 €
Schwerwiegender Verstoß : 200 €
Sehr schwerer Verstoß : 500 €
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 1-20 km/h werden 100 € fällig, von 21-30 km/h 300 € (für Besitzer spanischer Führerscheine werden zusätzlich 2 Punkte abgezogen) von 31-40 km/h 400 € (-4 Punkte), von 41-50 km/h 500 € (-6 Punkte), über 51 km/h 600 € (-6 Punkte). Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung über 60 km/h innerorts und 80 km/h außerorts liegt eine Straftat vor und es folgt ein Gerichtsverfahren.
Fahren unter Alkohol (mehr als 0,3 Promille für Berufskraftfahrer und Fahranfänger und mehr als 0,5 Promille für alle anderen), Drogen und fahrttauglichkeitsbeeinträchtigen Medikamenten kostet 500 € (-6 Punkte), bei einer Wiederholungstat innerhalb eines Jahres oder einem Blutalkoholwert über dem Doppelten des Erlaubten 1.000 € (-6 Punkte).
Rote Ampeln überfahren, nicht angegurtet fahren, Telefonieren mit dem Handy und das Überfahren von Sperrlinien kostet 200 €. Radfahrer darf man nur überholen, wenn man vollständig auf die andere Fahrspur wechseln kann. Sonst kostet das auch 200 €.
Parken im Halteverbot kann bis zu 500 € kosten, wenn damit eine Verkehrsgefährdung einhergeht.
Den vollständigen Gesetzestext gibt es hier:
https://www.boe.es/buscar/act.php?id=BOE-A-2015-11722
Werden ausländische Fahrer angehalten, fordert die Polizei die Geldbuße direkt vor Ort ein, und zwar 50 % der multa. Wer das nicht bezahlen kann, muss zumindest eine Kaution hinterlegen. Bis zur Hinterlegung kann die Polizei das Auto beschlagnahmen.
Wird man geblitzt und bekommt den Strafzettel zugeschickt, hat man 20 Tage Zeit, um die "halbe Miete" einzuzahlen. Damit gibt man aber den Verstoß zu und verzichtet auf Rechtsmittel. Will man das nicht, wird ein ordentliches Bußgeldverfahren eingeleitet und die volle Strafe fällig. Spanische Bußgelder sind auch in Deutschland vier Jahre lang vollstreckbar.
Stationär geblitzt wird in Spanien von hinten und die multa geht an den Fahrzeughalter. Der Polizei ist egal, wer gefahren ist, das zu klären ist Sache des Halters. Der muss sich das Geld dann vom Fahrer holen, gängige Praxis bei Leihwagen. Wird eine multa (und auch die Kfz-Steuer) nicht bezahlt, wird das beim Fahrzeug vermerkt und man kann es zum Beispiel erst ummelden, wenn alles bezahlt ist.