Steuererklärung ohne (in Spanien) steuerpflichtiges Einkommen?

In Spanien und speziell auf den Kanaren und La Palma
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Walter
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Steuererklärung ohne (in Spanien) steuerpflichtiges Einkommen?

Beitrag von Walter »

Hallo, weiß jemand Bescheid?

Muss ich als Residente comunitario, also als Ansässiger in Spanien, unaufgefordert eine Steuererklärung abgeben, auch wenn mein Einkommen (Ruhegehalt/Ruhegenuss eines Beamten) aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens in Spanien nicht besteuert wird, oder brauche ich nichts zu tun?
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nils.k
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Re: Steuererklärung ohne (in Spanien) steuerpflichtiges Einkommen?

Beitrag von nils.k »

Dein Einkommen wird in Spanien besteuert, wenn Du residente comunitario permanente bist und Dein gewöhnlicher Aufenthalt 183 Tage im Kalenderjahr überschreitet. Das Doppelbesteuerungsabkommen besagt lediglich, dass Du für die gleichen Einkünfte dann in einem anderen Land nicht mehr steuerpflichtig bist.

Für eine Rechtsberatung solltest Du unbedingt einen Steuerberater hinzuziehen.

Als Informationsquelle empfehle ich:
https://magwilhelm.eu/doppelbesteuerung ... ie-achten/
https://magwilhelm.eu/resident-und-in-s ... pflichtig/
La paz comienza con una sonrisa.
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Walter
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Re: Steuererklärung ohne (in Spanien) steuerpflichtiges Einkommen?

Beitrag von Walter »

Das DBA zwischen Österreich und Spanien besagt unter anderem auch Untenstehendes. Ein gleichartige Bestimmung gibt es auch im deutschen DBA. Auf der Seite von Mag. Wilhelm werde ich noch einmal schauen.

Artikel 19
Vorbehaltlich des Artikels 20 Absatz 1 dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.

Artikel 20
(1) Vergütungen, einschließlich der Ruhegehälter, die von einem Vertragstaat, einer seiner
Gebietskörperschaften, einer seiner Verwaltungsbezirke oder einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft
dieses Staates unmittelbar oder aus einem von diesem Staat, der Gebietskörperschaft, dem
Verwaltungsbezirk oder der öffentlich-rechtlichen Körperschaft dieses Staates errichteten Sondervermögen
an eine natürliche Person für die diesem Staat, der Gebietskörperschaft, dem Verwaltungsbezirk oder der
öffentlich-rechtlichen Körperschaft dieses Staates in Ausübung öffentlicher Funktionen erbrachten Dienste
gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.


file:///C:/Users/Acer/Downloads/DBA_Spanien_synthesised_englisch_final.pdf
29.09.2023
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/in ... ste.html#S
29.09.2023
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Walter
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Re: Steuererklärung ohne (in Spanien) steuerpflichtiges Einkommen? 2. Antwort

Beitrag von Walter »

Jetzt hab ich es bei Mag. Wilhelm gefunden:

In der Regel müssen Sie daher auch eine Einkommensteuererklärung in Spanien einreichen. Unter bestimmten Bedingungen (abhängig von der Art und Höhe der Einkünfte) können Sie von der Abgabe der Erklärung befreit sein.
Eine Ausnahme z.B. stellen Ruhegehälter im öffentlichen Dienst dar, die normalerweise nur in dem Land besteuert werden, bei dessen Behörde Sie beschäftigt waren.


Vielen Dank für den Hinweis!
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