Viviendas Vacacionales

In Spanien und speziell auf den Kanaren und La Palma
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kriegerdeslichts
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Viviendas Vacacionales

Beitrag von kriegerdeslichts »

Hallo zusammen. Wenn ich ein Objekt mit gültiger Vermietlizenz kaufe, erwerbe ich diese dann automatisch mit🤔 Sprich ich darf dann auch direkt vermieten?

Danke euch fürs Antworten

Conny
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LasManchas
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von LasManchas »

Das ist ja auf das Objekt bezogen und nicht auf die Person. Insofern gehe ich davon aus, daß dudie dann nicht neu beantragen musst.
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kriegerdeslichts
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von kriegerdeslichts »

Weißt du das sicher, oder vermutest du es? Ich finde nichts, wo ich es nachlesen könnte.
stonefights (selbst gelöschter User)

Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von stonefights (selbst gelöschter User) »

Hallo @kriegerdeslichts,

Für mich hat LasManchas genau die Worte gewählt, die deine zweite Frage bereits beantworten.

Um es aus einer der verantwortlichen Quellen "sicher" zu erfahren, böte sich eine dortige Anfrage an (z.b. bei fehlenden Spanischkenntnissen per Mail an
contacto@gobiernodecanarias.org , übersetzen könntest du es per deepl.com ...)

Für ein (neues) Verfahren "Declaración responsable de inicio de la actividad de Vivienda Vacacional", bitte hier entlang: https://sede.gobiernodecanarias.org/sed ... mites/5548

LG
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Teneguía
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von Teneguía »

Ich kann Dir auch keine sichere Antwort geben, aber wenn ein Immobilienmakler da seine Finger mit im Spiel hat, wird der Dir da bestimmt Auskunft zu geben können.
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von LasManchas »

Das ist doch eine Objekt bezogene Sache.
Allerdings, wenn du eine Vivienda vacacional beantragst, mußt du eine Umsatzsteuer Nummer vorlegen und somit regelmäßige Steuererklärung abgeben. Weiß nicht wie das geht wenn du ein Objekt kaufst und keine Umsatzsteuernummer hast.
Dazu würde ich mal den Makler fragen, meiner war mir bei der Vivienda vacacional behilflich.
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aurora
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von aurora »

Muss neu beantragt werden; das weiß ich ganz sicher aus eigener Erfahrung. Wg. Steuern und der verpflichtenden Anmeldung der Gäste bei der Guardia Civil (Online-Anmeldung auf der ziemlichen antiken Website "Hospederías": https://hospederias.guardiacivil.es/hos ... uracion.do - und in der Eingabemaskte für die Gästedaten bloß keine Umlaute oder Bindestriche u.ä. eingeben; denn dann kommt eine Fehlermeldung, und sämtliche Daten des Gastes müssen neu eingegeben werden ... )

Lass die alte Plakette hängen, bis Du eine neue VV-Nr. erhalten und eine neue Plakette bestellt hast, und "wurschtel" Dich bis dahin vermiettechnisch in der Grauzone durch. In zwar kein seriöser Tipp, aber ein kanarisch-pragmatischer :grin: .

Es gibt Agenturen/Anwälte, die die Beantragung rasch erledigen. Auf LP kenne ich mich nicht aus, da ich auf Lanzarote lebe; aber vielleicht kann hier jemand eine Empfehlung geben.
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von LasManchas »

Eben mal meinen Nachbarn gefragt, der hatte ja vor ein paar Jahren das Haus gekauft, der Vorbesitzer hatte ihm die VV übertragen, das geht anscheinend problemlos. Der Vorbesitzer hatte das erledigt. Lt. seiner Aussage.
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aurora
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von aurora »

Hm, wie hat er das denn gemacht? Denn um folgende Schritte kommt der neue Eigentümer nicht herum – in Stichpunkten: Modelo 400 (fürs Finanzamt), "declaración responsable", Abschluss einer Versicherung (eine "Hogar"-Versicherung reicht nicht aus für touristische Vermietung. Kontrolliert wurde dies bei uns allerdings noch nie; und bei der Beantragung der Vermietlizenz muss auch keine Police vorgelegt werden. Ich würde jedoch zu einer Versicherung raten.), Zugang zum Polizeiregister (geht nur mit eigener NIE bzw. CIF und eigener E-Mail-Adresse sowie der erhaltenen Zugangsnummer. Zudem wird dort der "Taufname" des Vermietobjekts registriert. Beispiel "Casa Cáctus", „Apartamento Vista Cumbre“).

Möglicherweise kann die alte VV-Nr. (aber eben nur die Nummer) übernommen werden; dies weiß ich allerdings nicht. Dann erspart man sich zumindest das Prägenlassen einer neuen VV-Plakette. Letzteres kostet nicht die Welt und ist unkompliziert.

Ich denke, das wichtigste ist, dass bei Objekten, die bereits eine VV-Nummer hatten, gewährleistet ist,, dass alle baurechtlichen und -technischen Voraussetzungen für eine touristische Vermietung erfüllt sind (und im Falle von Eigentümergemeinschaften die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vorliegt). Denn damit sind die größten Hürden genommen, und die neuen Eigentümer müssen nur noch die o.g. bürokratischen Angelegenheiten abarbeiten. Oder man lässt es erledigen durch eine Agentur o.ä..
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von LasManchas »

Keine Ahnung.
Ich zitiere mal:
Die VV können wir von <Vorbesitzer> übernehmen und mit dem üblichen Behördenkram den aber <Vorbesitzer > für uns erledigt hat, übertragen.
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von Herbie »

aurora hat geschrieben: Di 29. Aug 2023, 18:18 Ich denke, das wichtigste ist, dass bei Objekten, die bereits eine VV-Nummer hatten, gewährleistet ist,, dass alle baurechtlichen und -technischen Voraussetzungen für eine touristische Vermietung erfüllt sind ...
Dachte ich auch aber die Behörden haben bei uns die Übertragung der VV der Voreigentümer verweigert und wir müssen praktisch bei Null beginnen ...
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von LasManchas »

Aah, auch gut zu wissen. Begründung für die Ablehnung?
Hattet ihr nen Makler eingeschaltet?
Die VV kostet so um die 1000.-€ wenns der Makler macht. So war zumindest die Aussage von meinem Makler, meine Papiere liegen noch bei ihm, es kam der Vulkan dazwischen, momentan ist das Thema VV bei mir On Hold.
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von aurora »

Herbie hat geschrieben: Mi 30. Aug 2023, 09:14 Dachte ich auch aber die Behörden haben bei uns die Übertragung der VV der Voreigentümer verweigert und wir müssen praktisch bei Null beginnen ...
Dann musst Du - zu den genannten Unterlagen - noch über eine "cédula de habitabilidad" (Bewohnbarkeitsbescheinigung) sowie ein Energiezertifikat verfügen. Das Energiezertifikat ist bei Eigentumsübertragung eh verpflichtend dem Käufer auszuhändigen. Wenn der Vorbesitzer bereits eine VV-Lizenz hatte, müsste er auch eine "cédula de habitabilidad" haben oder ein "Certificado..." - s.u..

Viele, die alte Häuser haben, haben keine "cédula de habitabilidad"; und so manche Gemeinde verweigert die Aussstellung, weil früher in vielen Fällen ganz ohne "Formalitäten" gebaut wurde, und es häufig noch nicht einmal eine grobe Skizze vom Grundriss gibt. In diesen Fällen kann alternativ von einem Architecto Técnico ein "Certificado de Vivienda" bzw. "Certificado de edificación/haitabilidad" erstellt werden, falls das Haus nicht gerade in der Pampa sondern auf bebaubarem Land/Bauland steht. Enthält Pläne vom Haus, Georeferenzen, Fotos usw. . Und manchmal muss noch einiges baulich angepasst werden. Z.B. Entlüftungslöchter/-gitter in Badezimmertüren, Abluftsysteme in Badezimmern, Geländer usw. Das kostet allerdings Geld und Zeit und schreckt viele ab. Bzw. Häuser in der Pampa erhalten grundsätzlich keine VV-Lizenz; zumindest bei uns auf Lanzarote. Deshalb vermieten viele noch ohne Lizenz. So nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter ...
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von LasManchas »

Mache jetzt hier den TE nicht scheu ;)
Ich würde an dessen Stelle zu einem Makler gehen und ihn fragen, ich glaube die haben die Expertise die vor Ort benötigt wird. Kostet Geld, ja, aber ist schneller drin, wenn man früher vermieten kann.
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von Herbie »

LasManchas hat geschrieben: Mi 30. Aug 2023, 10:08 Aah, auch gut zu wissen. Begründung für die Ablehnung?
Hattet ihr nen Makler eingeschaltet?
...
Ja, wir hatten einen Makler, der den Verkauf umfassend betreut hat und auch die Übertragung der VV stand im Kaufvertrag. Der Makler war von der Ablehnung der Behörde selbst völlig überrascht. Leider haben sich die Voraussetzungen für eine VV in den Jahren immer wieder geändert - meist verschärft - und offensichtlich gibt es kein "automatisches" Recht auf die Übernahme der VV vom Voreigentümer.

Der konkrete Fall ist sicher sehr speziell: es gibt zwei Wohneinheiten im Haus, eine große mit cédula de habitabilidad, auf die sich die bisherige VV bezieht. Es gibt daneben noch ein sehr kleines Studio als Einliegerwohnung ohne cédula de habitabilidad und ohne VV. Inzwischen verlangt die Behörde für die neue VV eine Horizontalteilung, wobei es nur eine "wohnungseigentumsfähige" Einheit am Grundstück gibt, also eine Teilung in zwei Eigentumswohnungen gar nicht möglich ist.
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von LasManchas »

Wann war denn das mit der Ablehnung?
Kurz vor dem Vulkanausbruch oder vor/während Corona? hatte ich gehört daß es vereinfacht worden sein sollte, eine VV zu erhalten.
Meine Papiere liegen seit dem Zeitpunkt beim Makler, ich hätte nur noch die Umsatzsteuer Anmeldung machen müssen, um alle Papiere fertig zu haben, dann habe ich es etwas schleifen lassen, jetzt noch nicht weiter drüber sinniert.
Irgendwann mache ich das...
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von Constance »

Also ich persönlich würde so wenig wie möglich bei Maklern fragen oder erledigen lassen. Makler sind Verkäufer, sie wollen Immobilienobjekte an den Mann bringen, um ihre Provision zu bekommen, und versprechen manchmal viel, wenn der Tag lang ist. Da würde ich immer einen Anwalt konsultieren, denn dieser arbeitet für mich und vertritt meine Interessen. Ich wundere mich immer wieder, was man sich alles von Maklern verspricht; diese sind keine Fachleute für Vermietungsrecht (oder Baurecht, oder Steuerrecht, oder oder) und können selbst bei bester Absicht nicht als vertrauenswürdige Informationsquelle gesehen werden.
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von LasManchas »

Du hast Recht. Ich persönlich bin normalerweise da genau deiner Meinung.
Der Makler will Geld verdienen, logisch.
Ich kenne den Makler aber mehr oder weniger persönlich, ist aus dem Freundeskreis meines Kumpels. Und klar, geschenkt bekommen möchte und werde ich auch bei ihm nichts.
Fühle mich da trotzdem gut aufgehoben.
Wichtig ist Vertrauen zu haben. Und das habe ich in begrenztem Maße, insoweit daß ich ihn nicht 20 Jahre kenne etc.
Er hat auch den Kauf abgewickelt, da wir den Kauf privat eingefädelt haben, hatte nur die Verkäuferin den Makler bezahlt. In welchem Umfang auch immer...
Außerdem spricht er perfekt spanisch und deutsch, bei solchen Dingen stoße ich mit meinem Spanisch an die Grenzen.
Ganz davon abgesehen, ein Anwalt wird das auch nicht umsonst machen.
In bezug auf die Lizenz zum Vermieten, da hat er einfach genügend Erfahrung, weil er das nicht zum ersten Mal macht.
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von Herbie »

LasManchas hat geschrieben: Sa 2. Sep 2023, 19:14 Wann war denn das mit der Ablehnung?
Nach dem Vulkanausbruch, Kauf Ende 2022, Ablehnung 2023. Wir dachten die "Umschreibung" der VV wäre eine reine Formsache und dann kam die Ablehnung für alle Beteiligten, auch dem sehr erfahrenen Makler, völlig überraschend.
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Re: Viviendas Vacacionales

Beitrag von LasManchas »

Ok, seltsam. Manchmal sind die Wege des Herrn unergründlich ;)
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