Frage zum unheimlichen Bankwesen

In Spanien und speziell auf den Kanaren und La Palma
Antworten
Benutzeravatar
mrjasonaut
Abora
Abora
Beiträge: 6062
Registriert: Do 18. Feb 2021, 14:06
Wohnort: Berlin Wilmersdorf
La Palma Status: regelmäßiger Urlauber

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von mrjasonaut »

Das von Siltho erwähnte kann ich aus leidiger Erfahrung bestätigen.
Ich hab mal eine höheren Betrag sofort nach Auftauchen des Geldes auf dem Giro Konto (comdirect) weiter überwiesen, und dann ein paar Tage später fette Überziehungszinsen dafür bezahlt.
Dreckspack.
Habt Ehrfurcht vor den Pflanzen, denn alles lebt durch sie. J.W.v.Goethe
Toutes choses sont dites déjà; mais comme personne n’écoute, il faut toujours recommencer. André Gide
stonefights (selbst gelöschter User)

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von stonefights (selbst gelöschter User) »

Siltho hat geschrieben: Do 10. Aug 2023, 12:02 @stonefights

Fast 25 Jahre Berufserfahrung... ;)

Du kannst aber einfach auch auf den einschlägigen Seiten der Kreditinstitute nachschauen. Da findest Du hier https://www.sparkasse.de/pk/ratgeber/fi ... aluta.html etwas dieses:

"Wird zum Beispiel auf einem Girokonto per 13.4. eine Gutschrift mit Wertstellungsdatum 14.4. gebucht, dann steht das Geld auch erst am 14.04. zur Verfügung – auch wenn der Betrag schon auf dem Kontoauszug oder im Online-Banking zu sehen ist. Valuta- und Buchungsdatum können also voneinander abweichen."
Danke für die Konkretisierung, ist jedoch ein komplett anderer Geschäftsvorfall, ich zitiere aus deiner o.g. Quelle (Fettmarkierung durch mich):

"Valuta
Kurz und einfach erklärt
Im Kreditwesen legt die Valuta – auch Wertstellung genannt – das Datum fest, an dem eine Gutschrift oder Belastung auf einem Konto zinswirksam wird
."

"Wir" diskutieren jedoch gerade in diesem thread über Überweisungen von einem Giro-Konto auf ein anderes Giro-Konto, hat selbst nach 25 Jahren keine direkte Verbindung zum Kreditwesen, außer der Zusammenhang, daß ich als Giro-Konteninhaber über die Höhe meines Guthabens meiner Bank ein Kredit gewähre :rolling:

LG
stonefights (selbst gelöschter User)

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von stonefights (selbst gelöschter User) »

mrjasonaut hat geschrieben: Do 10. Aug 2023, 14:35 Das von Siltho erwähnte kann ich aus leidiger Erfahrung bestätigen.
Ich hab mal eine höheren Betrag sofort nach Auftauchen des Geldes auf dem Giro Konto (comdirect) weiter überwiesen, und dann ein paar Tage später fette Überziehungszinsen dafür bezahlt.
Dreckspack.
Ich bestreite nicht, daß es bestimmt irgendwo so gemacht wird...
Mit mir hat und wird das keine Bank machen....
Nochmal, ich spreche von normalen Banküberweisung, keine Sonderfälle wie Kreditwesen, Aktiengeschäfte, etc...
Da liegt die Sachlage u.a. in den jeweiligen Vertragsgestaltungen anders...
Benutzeravatar
Siltho
Atogmatoma
Atogmatoma
Beiträge: 2593
Registriert: Mo 17. Sep 2018, 16:58
Wohnort: Düsseldorf
La Palma Status: regelmäßiger Urlauber

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von Siltho »

stonefights hat geschrieben: Do 10. Aug 2023, 16:09

"Wir" diskutieren jedoch gerade in diesem thread über Überweisungen von einem Giro-Konto auf ein anderes Giro-Konto, hat selbst nach 25 Jahren keine direkte Verbindung zum Kreditwesen, außer der Zusammenhang, daß ich als Giro-Konteninhaber über die Höhe meines Guthabens meiner Bank ein Kredit gewähre :rolling:

LG
Kreditwesen, Bankwesen, Sonst-was-wesen...das ist hier völlig einerlei bei dem Unterschied zwischen Buchungsdatum und Valuta- bzw. Wertstellungsdatum.

Wir können ja mal die BAFIN fragen....

"Der Buchungstag bezeichnet das Datum, an dem ein Zahlungsvorgang – zum Beispiel eine Überweisung – in das System einer Bank eingeht und bearbeitet wird. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass das Geld schon verfügbar ist. Dafür ist die Wertstellung entscheidend.

Valuta oder Wertstellung bezeichnet also das Datum, an dem eine Kontobewegung wirksam wird. Buchung und Wertstellung erfolgen häufig am gleichen Tag, das muss aber nicht immer der Fall sein."


Quelle:https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE ... sam%20wird.

Da hast also Deine "Übeweisung". Im Übrigen war auch schon in der erstgenannten Sparkassen-Quelle von Girokonten die Rede. Das aber nur nebenbei.... :mrgreen:
Liebe Grüße aus Düsseldorf,

Silke und Thorsten
Benutzeravatar
mrjasonaut
Abora
Abora
Beiträge: 6062
Registriert: Do 18. Feb 2021, 14:06
Wohnort: Berlin Wilmersdorf
La Palma Status: regelmäßiger Urlauber

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von mrjasonaut »

Womit wieder einmal der Thread Titel ..unheimliche(s) Bankwesen mehr als gerechtfertigt ist.
Habt Ehrfurcht vor den Pflanzen, denn alles lebt durch sie. J.W.v.Goethe
Toutes choses sont dites déjà; mais comme personne n’écoute, il faut toujours recommencer. André Gide
stonefights (selbst gelöschter User)

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von stonefights (selbst gelöschter User) »

Siltho hat geschrieben: Do 10. Aug 2023, 16:34
stonefights hat geschrieben: Do 10. Aug 2023, 16:09

"Wir" diskutieren jedoch gerade in diesem thread über Überweisungen von einem Giro-Konto auf ein anderes Giro-Konto, hat selbst nach 25 Jahren keine direkte Verbindung zum Kreditwesen, außer der Zusammenhang, daß ich als Giro-Konteninhaber über die Höhe meines Guthabens meiner Bank ein Kredit gewähre :rolling:

LG
Kreditwesen, Bankwesen, Sonst-was-wesen...das ist hier völlig einerlei bei dem Unterschied zwischen Buchungsdatum und Valuta- bzw. Wertstellungsdatum.

Wir können ja mal die BAFIN fragen....

"Der Buchungstag bezeichnet das Datum, an dem ein Zahlungsvorgang – zum Beispiel eine Überweisung – in das System einer Bank eingeht und bearbeitet wird. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass das Geld schon verfügbar ist. Dafür ist die Wertstellung entscheidend.

Valuta oder Wertstellung bezeichnet also das Datum, an dem eine Kontobewegung wirksam wird. Buchung und Wertstellung erfolgen häufig am gleichen Tag, das muss aber nicht immer der Fall sein."


Quelle:https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE ... sam%20wird.

Da hast also Deine "Übeweisung". Im Übrigen war auch schon in der erstgenannten Sparkassen-Quelle von Girokonten die Rede. Das aber nur nebenbei.... :mrgreen:
Vielen Dank für deinen erneuten Link.
So langsam verstehe ich "Pe.Ro" mit seiner Aussage, manche Themen kann man online nicht diskutieren ;-)
Wir reden beide aneinander vorbei.
ICH spreche NICHT von der DEFINITION dieser Begriffe, du schon, deine Quellen auch.
In der BEGRIFFSDEFINITION würde ich nie widersprechen, diese ist mir auch seit mehreren Jahrzehnten gut geläufig...

Diskussion war, ob eine Quer-Überweisung binnen einem Werktag von einem Konto aufs andere überwiesen wird (Abgangstag/Eingangstag).
Wir sind abgebogen bei deiner Aussage
"Die Verbuchung ist ja eher uninteressant. Entscheidend ist das Valutadatum. Es kann durchaus sein, dass eine Überweisung auf einem Kontoauszug zu sehen ist, die tatsächliche Wertstellung allerdings erst später erfolgt."

Und genau da habe ich eingehakt. Deine Aussage ist von der Definition richtig und kann durchaus auch so von einigen Banken fälschlicherweise so gehandhabt werden.
Wenn die Bank mir den Eingang (m)eines Guthabens aus einer direkten (externen) Überweisung auf (m)einem Giro-Konto BESTÄTIGT (Buchungstag), darf sie nicht erst einen Tag später eine "W E R T" - Stellung vornehmen (Valuta/Wertstellungstag).
Ob es in einigen Fällen so gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt.
Einen solchen vollzogenen Fall bei mir würde ich bis zum OVG ziehen und spätestens dort gewinnen...

LG
stonefights (selbst gelöschter User)

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von stonefights (selbst gelöschter User) »

1. Gockle Treffer ;-) (Suchbegriffe: Urteil Bank Wertstellung Buchungstag)
https://www.aerzteblatt.de/archiv/9783/ ... eftskonten
Die Original BGH Urteilsquelle zu suchen habe ich gerade keine Zeit und Lust...
Benutzeravatar
Siltho
Atogmatoma
Atogmatoma
Beiträge: 2593
Registriert: Mo 17. Sep 2018, 16:58
Wohnort: Düsseldorf
La Palma Status: regelmäßiger Urlauber

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von Siltho »

Wir diskutieren doch über Überweisungen, oder? Das Gerichtsurteil bezieht sich aber auf Einzahlungen und nicht auf Überweisungen:

"Bereits im Jahr 1989 entschied der BGH, daß Einzahlungen auf privaten Girokonten taggleich zu verzinsen seien."

Zitat aus der von Dir genannten Quelle. Hervorhebung durch uns... :mrgreen:
Liebe Grüße aus Düsseldorf,

Silke und Thorsten
stonefights (selbst gelöschter User)

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von stonefights (selbst gelöschter User) »

Hallo Siltho,

danke für deinen Einwand, der berechtigt und trotzdem falsch ist.
Ein wenig weiter gelesen, finden wir folgende Stelle:

"Der Bundesgerichtshof stellte hierzu fest, daß die Empfängerbank eingehende Zahlungen sofort an den Kontoinhaber herauszugeben habe. Aus diesem Grund habe die Wertstellung stets zu dem Tag zu erfolgen, an dem die Zahlung eingeht. Selbst bei einem Eingang nach dem "Buchungsschnitt" seien Zahlungen wertstellungsmäßig zurückzudatieren. Zudem sei es nicht Inhalt des Giroverhältnisses, der Bank die zinswirksame Anlage der Geldmittel auf anderen Konten oder - bei debitorischen Konten - unmittelbare Zinsgewinne zu ermöglichen. "

Ich schrieb ja bereits, in meinem, und nur in meinem von mir diskutierten Einzelfall gewinne ich das Verfahren blind...

Im Übrigen lässt sich meine Ableitungen und Argumentation für geübte Leser in Rechtsfragen in folgendem Aufsatz nachvollziehen:
https://www.schweizer.eu//aktuelles/urt ... -karlsruhe

Aber da ich weiß, dass 25 Jahre Berufserfahrung schwer zu knacken sind, habe ich (d)eine BAFIN Stelle recherchiert:
Quelle: https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE ... dauer.html

"Der Zahlungsdienstleister des auftragserteilenden Kunden hat den fristgerechten Eingang des Überweisungsbetrags beim Zahlungsdienstleister des Überweisungsempfängers sicherzustellen. Der Zahlungsdienstleister des Überweisungsempfängers hat grundsätzlich den überwiesenen Geldbetrag unverzüglich dem Konto des Zahlungsempfängers gutzuschreiben.

Von den vorstehend genannten Fristen darf grundsätzlich nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen werden (§ 675e Abs. 1 BGB).
"

Wie ich bereits schrieb von Anfang an, es geht um die "Verfügungsgewalt", und die muss am Tag des Eingangs gegeben sein, und zwar kostenfrei.
Ich denke, dieses Detailthema ist nun ausgiebig und entschieden diskutiert,
danke dafür.

LG
Benutzeravatar
mrjasonaut
Abora
Abora
Beiträge: 6062
Registriert: Do 18. Feb 2021, 14:06
Wohnort: Berlin Wilmersdorf
La Palma Status: regelmäßiger Urlauber

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von mrjasonaut »

Also wo da wie ich hier so fachlich kompetent beraten werde, hab ich gleich mal die Beschwerde gegen die sind wir uns ja hier einig unberechtigte Zinserhebung eingelegt- natürlich in der vom Jasonauten gewohnt weit und weich auslegbaren Art der Beschwerdeführung.
Den ganzenRest wird ChatGbt V4++- erledigen, vermute ich.
Und lege mich wieder hin.
Habt Ehrfurcht vor den Pflanzen, denn alles lebt durch sie. J.W.v.Goethe
Toutes choses sont dites déjà; mais comme personne n’écoute, il faut toujours recommencer. André Gide
Benutzeravatar
Siltho
Atogmatoma
Atogmatoma
Beiträge: 2593
Registriert: Mo 17. Sep 2018, 16:58
Wohnort: Düsseldorf
La Palma Status: regelmäßiger Urlauber

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von Siltho »

stonefights hat geschrieben: Do 10. Aug 2023, 18:21
Wenn die Bank mir den Eingang (m)eines Guthabens aus einer direkten (externen) Überweisung auf (m)einem Giro-Konto BESTÄTIGT (Buchungstag), darf sie nicht erst einen Tag später eine "W E R T" - Stellung vornehmen (Valuta/Wertstellungstag).
Wir haben doch tatsächlich in Deinen ausführlichen Postings, die richtigerweise klarstellen, dass die Bank auf dem Girokonto des Kunden den Betrag an dem Tag wertstellen muss, an dem der Betrag der Bank zugegangen ist (und somit aber nichts mit der ursprünglichen Thematik Buchungsdatum versus Wertstellungsdatum zu tun haben) diesen Satz von Dir übersehen.

Jetzt verstehen wir auch, wo Du falsch abgebogen bist und können das final klarstellen.

Die Bank gibt auf dem Kontoauszug bei jeder Bewegung auf Deinem Girokonto nicht nur das Buchungsdatum an, sondern auch das Wertstellungsdatum. Und eben mit jenem Wertstellungsdatum teilt Dir Deine Bank mit, wann Dir das Geld zur Verfügung steht. Nicht mehr und nicht weniger - hat nichts mit justiziablem Betrug oder gar Bankenweltverschwörung zu tun.

Üblicherweise fallen Buchungs- und Wertstellungsdatum auseinander bei Gebühren für Kontoführung, Depot oder Auszugversand.

Und ja - bei privaten Überweisungen sind Buchungsdatum und Wertstellungsdatum in aller Regel identisch. Sie müssen aber nicht. Nur darauf haben wir hingewiesen.

Du kannst nämlich mächtig auf die Nase fallen, wenn Du eine eingehende Überweisung auf Deinem Girokonto VOR dem Wertstellungstag weiterleitest. Unser Jason hat davon in einem Post ja auch berichtet.
Liebe Grüße aus Düsseldorf,

Silke und Thorsten
stonefights (selbst gelöschter User)

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von stonefights (selbst gelöschter User) »

Hallo @Siltho,

vielen Dank für die "wir" Zugabe. :thumbup:

Jetzt seid ihr schon mindestens zu zweit und trotzdem überlesen "wir" das Wichtige? :clap:

Genau diese Ausführlichkeit nutze ich in online Diskussionen, um Missverständnisse vorzubeugen.
Für geistig weniger anspruchsvolle Kost empfehle ich Räume nebenan, z.B. "Siltho's Bilder" und dergleichen... :huhu:

Eines sei aber auch aus meiner Sicht klargestellt:
Ich, aber auch "wir" sind nirgendwo "falsch abgebogen",
sondern wir haben klassisch aus jeweils einer anderen Perspektive argumentiert,
die sich nicht widersprechen. :whistle:

Was "wir" aber gerne machen, ist Unterstellungen einzustreuen. :heureka:
Ich habe von keinerlei "Bankenweltverschwörung" geschrieben und sie kann auch in keinem meiner Posts hergeleitet werden. :shh:
Somit dürfen "wir" an unserem Wahrnehmungsprofil arbeiten und derartige Unterstellungen zukünfigt bitte unterlassen.
:hust:

Und noch ein finaler Hinweis an die 25 Jahre Berufserfahrung von "wir":
"Du kannst nämlich mächtig auf die Nase fallen, wenn Du eine eingehende Überweisung auf Deinem Girokonto VOR dem Wertstellungstag weiterleitest. Unser Jason hat davon in einem Post ja auch berichtet."

Ich habe versucht zu vermitteln, warum eine solche Vorgehensweise durch Banken unrechtens ist.
Leider sehe ich das sehr häufig, dass ein "das haben wir schon immer so gemacht" nicht unbedigt deckungsgleich mit "RECHT" ist, das haben "wir" in 25 Jahren bestimmt schon einmal lernen dürfen.
Insoweit sollten sich gerade "wir" mit 25 Jahre Berufserfahrung nochmals intensiver mittels Rechtsabteilungen und eingehende Rechtsberatungsmöglichkeiten (das kann im einfachsten Falle auch eine Anfrage bei der Bafin sein...) mit diesem Thema beschäftigen, da "wir" sonst früher oder später mit diesem Fehler auf die eigene Nase fallen werden,
zum Glück sind es ja dann mindestens zwei. :whiteflag:

LG
Benutzeravatar
Siltho
Atogmatoma
Atogmatoma
Beiträge: 2593
Registriert: Mo 17. Sep 2018, 16:58
Wohnort: Düsseldorf
La Palma Status: regelmäßiger Urlauber

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von Siltho »

Dein obiger Post spricht eigentlich schon für sich, das Negieren einer eindeutige Aussage der BaFin, immerhin die Finanzmarktaufsichtsbehörde in Deutschland, zur möglichen Unterschiedlichkeit von Wertstellungs- und Buchungsdatum aber noch viel mehr:

Wir zitieren gern noch einmal:

"Was bedeuten Wertstellung (Valuta) und Buchung auf dem Kontoauszug?
Der Buchungstag bezeichnet das Datum, an dem ein Zahlungsvorgang – zum Beispiel eine Überweisung – in das System einer Bank eingeht und bearbeitet wird. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass das Geld schon verfügbar ist. Dafür ist die Wertstellung entscheidend."

Diese Aussage ist eindeutig und unmissverständlich. Alles was Du ausufernd (Entschuldigung, ausführlich!) über die Wertstellung von Bareinzahlungen und bei Banken zugegangenen Geldbeträgen angeführt hast, ist ja komplett richtig, tangiert diese Aussage aber in keiner Weise und ist somit für den obigen Sachverhalt genauso relevant wie die Tatsache, dass heute morgen doch tatsächlich die Sonne aufgegangen ist.

Im Übrigen haben wir mit keiner Silbe erwähnt, dass Du behauptet hättest, es gäbe einen Bankenweltverschwörung.

Wir schlagen vor, Du diskutierst in der Folge mit der BaFin darüber, dass das oben Zitierte Deiner Meinung nach Unrecht ist. Du kannst uns dann ja hier informieren, wie das ausgegangen ist. Bestimmt spannend zu lesen....

Eine schöne Wochenendbeschäftigung wäre es doch auch, Deine Kontoauszüge der letzten Jahre zu studieren und später Deine Bank für jeden Fall zu verklagen, in dem das Wertstellungsdatum nach dem Buchungsdatum liegt. Auch davon hören wir dann gerne hier....

Nicht, dass wir Dir vorschreiben wollen, was Du tun sollst. Nicht liegt uns wirklich ferner. Aber Du sprichst ja so gerne Empfehlungen an uns aus, da dachten wir, wir geben Dir da einfach mal was zurück...

Over and out....wir wenden uns dann mal wieder der weniger anspruchsvollen Kost zu... :jipie:
Liebe Grüße aus Düsseldorf,

Silke und Thorsten
Benutzeravatar
mrjasonaut
Abora
Abora
Beiträge: 6062
Registriert: Do 18. Feb 2021, 14:06
Wohnort: Berlin Wilmersdorf
La Palma Status: regelmäßiger Urlauber

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von mrjasonaut »

stonefights hat geschrieben: So 6. Aug 2023, 09:01 Welche Motivation treibt dich ...?

Antwort-1: Schlechter Sex am Morgen?
Antwort-2: Morgentliches Gefühl eines Versagers?
Antwort-3: ?
Antwort-3: Morgenschiss verschissen?

https://www.sprachnudel.de/woerterbuch/Morgenschiss
Habt Ehrfurcht vor den Pflanzen, denn alles lebt durch sie. J.W.v.Goethe
Toutes choses sont dites déjà; mais comme personne n’écoute, il faut toujours recommencer. André Gide
Benutzeravatar
GriffX
Mencey
Mencey
Beiträge: 804
Registriert: Mo 20. Sep 2021, 11:53
La Palma Status: regelmäßiger Urlauber

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von GriffX »

:gracias: Jason!
Benutzeravatar
Anotherone
Guanche
Guanche
Beiträge: 13
Registriert: Sa 15. Jul 2023, 09:55
La Palma Status: regelmäßiger Urlauber

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von Anotherone »

Siltho hat geschrieben: Do 10. Aug 2023, 07:48 Die Verbuchung ist ja eher uninteressant. Entscheidend ist das Valutadatum. Es kann durchaus sein, dass eine Überweisung auf einem Kontoauszug zu sehen ist, die tatsächliche Wertstellung allerdings erst später erfolgt.
Mag ja sein, ich konnte aber sofort darüber verfügen (Abhebung bzw. ausgestellter beglaubigter Scheck für den Notar), da interessiert mich ein Valutadatum nicht wirklich.

Nachtrag: Ging mir eigentlich nur darum, das eine Echtzeitüberweisung eine Option sein kann...
Benutzeravatar
mrjasonaut
Abora
Abora
Beiträge: 6062
Registriert: Do 18. Feb 2021, 14:06
Wohnort: Berlin Wilmersdorf
La Palma Status: regelmäßiger Urlauber

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von mrjasonaut »

Hier die Antwort von den verkaxxten Bänkern.
Herr Stones, bitte schreiten sie ein.

vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrer Frage zur Sollzinsberechnung des 1. Quartals an uns wenden. Gerne hätten wir dieses persönlich mit Ihnen besprochen. Da wir Sie jedoch telefonisch nicht erreicht haben, wenden wir uns auf diesem Wege an Sie.

Gerne haben wir die Berechnung der Sollzinsen geprüft. Sie haben unmittelbar nach dem Wertpapierverkauf vom 24.01.2023 eine Überweisung veranlasst. Während diese per 25.01.2023 ausgeführt wurde, erfolgte die Wertstellung Ihres Verkaufserlöses am 30.01.2023. Somit wurde Ihr Konto für 5 Tage valutarisch im Soll geführt.

Bei Fondsverkäufen liegen der Buchungstag und die Wertstellung (relevant für die Zinsberechnung) 4 Bankarbeitstage auseinander. Geregelt ist dies unter anderem in der Ausführungsbestimmung "Abwicklung im Handelssegment 'Fonds'" des Börsenplatzes Tradegate Exchange über welchen Ihre Orders platziert wurden.

comkrummXet stellt Ihnen den Verkaufserlös sofort nach der Ausführung von Wertpapierverkäufen zur Verfügung. Sie profitieren hierdurch von einer höheren Flexibilität und der Möglichkeit, ohne zeitliche Verzögerung weitere Aufträge zu erteilen. Auf die unterschiedlichen Wertstellungen der Buchungen weisen wir sowohl in unserer Online-Überweisungsmaske als auch in den Finanzreporten hin.

Bitte beachten Sie, dass auf der Startseite im Persönlichen Bereich die Valutierung der Buchungen nicht angezeigt wird. Die Wertstellung Ihrer Transaktionen entnehmen Sie den Wertpapierabrechnungen oder Gutschriftsmitteilungen für Kuponzahlungen und den Kontoumsätzen.

Wir empfehlen Ihnen, Überweisungen, Umbuchungen und Bargeldauszahlungen erst nach Valutierung der Gutschriften zu veranlassen. So vermeiden Sie die Berechnung von Sollzinsen.
..
Habt Ehrfurcht vor den Pflanzen, denn alles lebt durch sie. J.W.v.Goethe
Toutes choses sont dites déjà; mais comme personne n’écoute, il faut toujours recommencer. André Gide
Benutzeravatar
mrjasonaut
Abora
Abora
Beiträge: 6062
Registriert: Do 18. Feb 2021, 14:06
Wohnort: Berlin Wilmersdorf
La Palma Status: regelmäßiger Urlauber

Re: Frage zum unheimlichen Bankwesen

Beitrag von mrjasonaut »

Nachtrag
In DIESE Falle läuft man bei den Neobrokern nicht mehr.
Die (hier 'Scalable', Baader Bank) veröffentlichen eine Ausschüttung erst einen Tag nach der Valuta Buchung und unterbinden/blockieren die Auszahlung für ein paar weitere (wenige) Tage.
Kleinviehtreiber und Bank-Räuber, die !
Habt Ehrfurcht vor den Pflanzen, denn alles lebt durch sie. J.W.v.Goethe
Toutes choses sont dites déjà; mais comme personne n’écoute, il faut toujours recommencer. André Gide
Antworten