Eigentlich bräuchte es mal jemanden, der das gerichtlich durchstreitet, damit mal geklärt wird,
1. Ob die AGB wirksam sind oder die Verbraucher unangemessen benachteiligen
2. Ob, falls die AGB nicht wirksam sind (bezüglich dieser Klausel), nach 323 BGB der Einsatz eines "Subunternehmers" als Schlecht- oder Nichtleistung gilt.
Der Knackpunkt dürfte sein: Buche ich eine reine Beförderungsleistung von A nach B oder ist wesentlicher Vertragsbestandteil auch, welche Gesellschaft die erbringt. Dazu bräuchte es meines Erachtens zumindest einen sachlichen, objektiv nachvollziehbaren Grund, und ich befürchte, dass man es als Kunde sehr schwer hat, einen solchen plausibel und nachvollziehbar darzulegen.
Bedenken wegen der Sicherheit oder Qualität wird die Airline sicher damit begegnen, dass selbstverständlich alle deutschen bzw. EU-Standards von jeder Airline eingehalten werden. Bliebe als Argumentation noch am ehesten, dass man das Lohndumping und fehlende soziale Standards nicht unterstützen möchte. Ich bin mir alles andere als sicher, ob man damit ein Gericht überzeugen könnte. Ich persönlich möchte mir den Ärger und den Stress sicher nicht antun.
Am ehesten könnte wohl mal eine Verbraucherzentrale zusammen mit einem Kunden einen Musterprozess führen. Freiwillige vor!
Edit: und falls es "nur" um einzelne sog. Nebenleistungen wie Essen oder freien Mittelsitz geht, könnte man wohl im besten Fall eine Minderung des Flugpreises erreichen und keine komplette Rückerstattung, weil bzw. solange die Hauptleistung (Beförderung) wie geschuldet erbracht wird. Und bezüglich "wie geschuldet" siehe oben.