Man darf da die Zeitungsmeldung nicht durch den Übersetzter jagen und eins zu eins abdrucken. Manche Formulierungen ergeben gar keinen Sinn in deutscher Sprache. Letztlich bedeutet das nun, dass sich das "Sondergesetz", nachdem eben in den 3 betroffenen Gemeinden auch in ruralem, also landwirtschaftlichem Gebiet gebaut werden darf, um einige Zonen erweitert werden kann. Es gibt nämlich Zonen, die von besonderem landschaftlichem Interesse sind. Das ist kein Naturschutzgebiet, aber eben so, dass man in der Vergangenheit beschlossen hat, das nicht zur Bebauung frei zu eben. Es gibt eben nicht nur eine rurale Zone, sondern auch ganz viele unterschiedliche Einstufungen die eine ganz unterschiedliche Nutzung der Fläche zulassen. Dabei handelt sich das um ein kanarisches Gesetz. Und die Gemeinden und die Inselregierungen dürfen das nicht einfach neu bewerten. Das was nun passiert ist, ist letztlich eine Art Freibrief solche Bewertungen neu zu machen. Nämlich dann, wenn die Faktoren, die ein Stück Land als besonders schützenswert gemacht haben, nun nicht mehr gegeben sind. Das sich die Faktoren mit Vulkan verändert haben ist klar. Dennoch müsste das einen langen Weg über die kanarische Regierung nehmen da in jedem Einzelfall was zu ändern. Jetzt darf die Inselregierung mit den Gemeinden das selber machen. Die dadurch gegebenen Baugenehmigungen sind damit dann legal weil sie nicht mehr gegen ein kanarisches Gesetz verstoßen.elhierron hat geschrieben: ↑Fr 30. Sep 2022, 16:18 https://www.la-palma24.info/la-palma-na ... -28-09-22/
.....Regierung genehmigt Wiederaufbau von Häusern in landschaftlichen Gebieten
Die kanarische Regierung hat eine Änderung des Gesetzesdekrets 1/2022 vom 20. Januar über dringende städtebauliche Maßnahmen für den Bau oder Wiederaufbau von normalen Wohnungen, die vom Vulkanausbruch auf der Insel La Palma betroffen sind, gebilligt.
Das ermöglicht den Bau dieser Art von Immobilien in Gebieten, die im Verwaltungsplan der Insel als landschaftlich interessant eingestuft wurden und nicht mehr die Werte aufweisen, die zu dieser Einstufung führten.
So wurde mehreren Anträgen von Betroffenen entsprochen in Gebieten zu bauen, die als Bb 1.4 eingestuft sind und für deren Erhaltung oder Wiederherstellung ein landschaftliches Interesse erklärt wurde.
Die Kanarische Regierung, das Cabildo von La Palma und die verschiedenen beteiligten lokalen Verwaltungen sind zu dem Schluss gekommen, dass, wenn die Werte, für die diese Art von Schutz gewährt wurde, nicht mehr in Kraft sind, es den betroffenen Bürgern möglich sein sollte, ein Projekt für den Bau eines normalen Wohnhauses zu verwirklichen.
ob da wirklich noch jemand den Überblick hat ?????
.....habe da meine Zweifel,ob die Gemeindebehörden das alles so umsetzen wie "von Oben" beschlossen, nach den Kommentaren von persönlich betroffenen mit denen ich in den letzten Tagen gesprochen habe
Wahrscheinlich wäre/ist auch die Bewertung des Grundstücks ein großes Problem. Welchen Quadratmeter-Preis setzt man denn an für eine Fläche, die nur noch sehr eingeschränkt (oder überhaupt nicht mehr?) nutzbar ist?BremerIn hat geschrieben: ↑Mi 8. Feb 2023, 11:26 Nachdem wir ja nun im letzten Jahr vom Konsortium mit der Versicherungssumme für Haus und Inventar entschädigt worden sind, fragen wir uns folgendes:
- wem gehört denn jetzt das Grundstück auf dem unser Haus (Ruine) steht?
Ich meine mal gelesen zu haben, dass es jetzt dem Staat gehört! Zwangsenteignung, da kein Bauland mehr!
Wenn ja, werden wir dann vom Staat noch eine Entschädigung für das Grundstück erhalten, oder wie wird das dort
gehändelt?
Viele Grüße aus dem sonnigen aber sehr kalten Bremen
Thomas