II.
Ryan Air
https://www.ryanair.com/de/de/nutzliche ... edingungen
8.10 UNERLAUBTE GEGENSTÄNDE
8.10.1.2 Spitze und scharfe Objekte: spitze oder scharfe Objekte, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich Äxte und Beile, Pfeile und Wurfpfeile, Steigeisen und Hochgebirgsausrüstung wie Eisgerät, Eisspikes, spitze Kletterbehelfe usw., Harpunen und Speere, Eispickel und-äxte, Schlittschuhe, Messer mit Klingenlänge über 6 cm (inkl. Feststell- und Springmesser), Ritual- und Jagdmesser aus Metall oder einem anderen Material, das stark genug ist, um es als Waffe einsetzbar zu machen, Fleischerbeile, Macheten, offene Rasiermesser und -klingen (ausgenommen Sicherheitsrasierer oder Einwegrasierer mit Klingen in Kassette), Säbel, Schwerter und Degen, Skalpelle, Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm, Ski- und Wanderstöcke, Wurfsterne, Werkzeuge mit einer Klingen- oder Schaftlänge über 6 cm, wenn diese als spitze oder scharfe Waffen verwendet werden können (etwa Bohrer und Bohraufsätze), alle Arten von Sägen, Schraubendreher, Brechstangen, Zangen, Schraubenschlüssel, Lötlampen;
8.10.1.3 Stumpfe Instrumente: jedes stumpfe Instrument, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich Tennis-, Baseball- und Softball-Schläger, feste oder biegsame Keulen oder Schlagstöcke (etwa Knüppel, Gummiknüppel und -stöcke), Cricket-, Golf-, Hockey- und Hurley-, Lacrosse-Schläger, Kanu- und Kayakpaddel, Skateboards, Billiard-, Snooker- und Pool-Stöcke, Angelruten, Kampfsportausrüstung wie Schlagringe, Schläger, Knüppel, Totschläger, Nunchaku, Kubatons, Kubasaunts;
Easyjet
https://www.easyjet.com/de/allgemeine-g ... /gefahrgut
Informationen über Gefahrgüter und verbotene Gegenstände
Objekte mit einer Spitze oder scharfen Kante – Objekte mit einer scharfen Spitze oder scharfen Kante, die in der Lage sind, die schwere Verletzungen zu verursachen, einschließlich:
Gegenstände zum Hacken wie Äxte, Beile und Hackmesser,
Eisdorne und Eispickel,
Rasierklingen,
Teppichmesser,
Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm
Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm, ab dem Scharnier gemessen,
Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante,
Schwerter, Degen und Säbel,
Ski- und Walking-/Wanderstöcke und Steigeisen,
Schlittschuhe,
Pfeile, Darts, Harpunen, Buschmesser und Speere.
Stumpfe Werkzeuge. Jedes stumpfe Werkzeug, das Verletzungen hervorrufen kann, einschließlich:
Baseball- und Softballschläger,
Keulen oder Schlagstöcke (starr oder flexibel),
Cricketschläger/Golfschläger/Hockeyschläger/Lacrosseschläger,
Angelruten,
Kampfsportausrüstung, z. B. Schlagringe, Numchucks etc.
EU Lex
S.21
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 021:DE:PDF
ii) Messer und Schneidwerkzeuge: Dazu gehören auch Säbel, Schwerter, Teppichmesser, Jagdmesser, Andenkenmesser, Kampfsportgeräte, Werkzeuge und andere Messer mit Klingen ab 6 cm Länge und/oder Messer, die nach einzelstaatlichem Recht verboten sind.
iii) Schlagwaffen: Totschläger, Schlagstöcke, Baseballschläger und ähnliche Gegenstände.
vi) Sonstige Gegenstände: Gegenstände wie Eispickel, Wanderstöcke, Rasiermesser und Scheren mit langen Klingen, auch wenn sie gemeinhin nicht als tödliche oder gefährliche Waffen gelten, aber als Waffe eingesetzt werden könnten, einschließlich Spielzeugwaffen und Nachahmungen von Waffen und Granaten
Zuletzt bearbeitet am 27.02.17 15:48