Modelo 720

In Spanien und speziell auf den Kanaren und La Palma
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nils.k
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Modelo 720

Beitrag von nils.k »

Darauf haben ausländische Residenten lange gewartet: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der spanische Fiskus mit dem Modelo 720 gegen europäisches Recht verstößt.

Das Formular „Modelo 720“ dient dazu, gegenüber dem spanischen Finanzamt Auskunft über im Ausland befindliches Vermögen zu geben, das am 31. Dezember des Vorjahres einen Wert von 50.000 Euro überstiegen hat. Es soll dazu dienen, Informationen von allen natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz in Spanien über ausländische Bankkonten,
Wertpapiere, Aktien, Anlagen, Gesellschaftsanteile, Versicherungen und Rentenansprüche zu liefern.
Obwohl die Auskunft über Auslandsvermögen über das Modelo 720 zu Informationszwecken und nicht zur Eintreibung von Steuergeldern dient, kann das Versäumnis, diese Erklärung abzugeben, die Angabe von falschen Daten oder das Einreichen außerhalb der vorgegebenen Frist teils teure Konsequenzen haben. Das spanische Finanzamt sieht Strafgelder von bis zu 150% des nicht deklarierten Auslandsvermögens vor.

Der EuGH stellt fest, dass dieses Vorgehen zu einer unterschiedlichen Behandlung der in Spanien Ansässigen je nach dem Ort, an dem sich ihre Vermögenswerte befinden, führt. Darüber hinaus geht das luxemburgische Gericht auf die Höhe der Geldstrafe ein, die gegen einen Bürger verhängt, der sein Vermögen im Ausland nicht oder falsch deklariert, verhängt werden kann. Diese Geldbuße ist aufgrund ihres sehr hohen Satzes von 150% äußerst repressiv. "Dies stellt eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des freien Kapitalverkehrs dar", betont der EuGH.

https://www.elconfidencial.com/economia ... s_3365292/

Allerdings führt das Urteil des EuGH nicht dazu, dass die Pflicht zur Abgabe des Modelo 720 für 2021 und davor automatisch aufgehoben wird. Spanien muss nun seine Gesetzgebung diesem Urteil des EuGH anpassen.
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NiederBayer
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Re: Modelo 720

Beitrag von NiederBayer »

Also nur mal zur Klarstellung (wenn ich das richtig verstehe):

Es geht nicht um die Verpflichtung, mit Auslandsvermögen erzielte, in Spanien steuerpflichtige Einkünfte zu erklären. Das könnten z.B. Kapitaleinkünfte aus den von Nils genannten Anlagen sein oder Rentenansprüche gegen ausländische Behörden (der deutsche Auswanderer, der seinen Lebensabend auf La Palma verbringt und eine deutsche Rente bezieht) oder Einkünfte aus der Vermietung von im Ausland belegenen Immobilien - wobei bei letzteren in den meisten DBA geregelt sein dürfte, dass das Besteuerungsrecht der Belegenheitsstaat hat und nicht Spanien. Alle - im Inland - steuerpflichtigen Einkünfte muss man nämlich selbstverständlich im Rahmen seiner (Einkommen-)Steuererklärung angeben, andernfalls begeht man Steuerhinterziehung. Das ist in den nationalen Steuergesetzen geregelt. Zumindest ist das in Deutschland so, und in Spanien wird es nicht grundlegend anders sein.

Anscheinend gibt es in Spanien weitergehende Erklärungspflichten, nämlich das Vermögen an sich offen zu legen, unabhängig davon, ob damit Einkünfte erzielt wurden oder nicht. Wie Nils schon schrieb, kann es dabei eigentlich nicht um die Sicherstellung der Versteuerung gehen - dafür gibt es ja die o.g. Steuererklärungspflicht - sondern in erster Linie um Informationen, um etwaige staatliche Ansprüche (z.B. eben Steuerschulden) ggf. auch im Ausland beitreiben zu können. Ich wusste gar nicht, dass es das gab (betrifft mich persönlich ja auch nicht), finde das Thema aber durchaus interessant (merkt man gar nicht, gell?) ;)
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Re: Modelo 720

Beitrag von nils.k »

Richtig, es geht nicht um die Einkünfte, sondern um die Vermögen im Ausland.

Der Zweck des Modelo 720 ist in erster Linie, die Kapitalflucht spanischer Vermögen zu kontrollieren. Die exorbitanten Strafen sollten Spanier abschrecken, ihr Geld unbemerkt in Steuerparadiese zu transferieren.

Die ausländischen Residenten waren dabei nur "Beifang", was den spanischen Staat aber nicht davon abhielt, sie genauso zu bestrafen wie spanische Steuerflüchtlinge. Nur liegt hier die Sachlage völlig anders, weil EU-Residenten ihr Vermögen zumeist in ihren Herkunftsländern haben. Das Modelo 720 war in diesen Fällen "übergriffig" bei Staatsbürgern anderer EU-Länder.
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Re: Modelo 720

Beitrag von NiederBayer »

Zumal ja anscheinend auch ein Rentenstammrecht als "Auslandsvermögen" in diesem Sinne gilt/galt. D.h. wenn ich z.B. mit 65 in Rente gehe und nach Spanien auswandere und in Deutschland einen Rentenanspruch habe, weil ich dort als Arbeitnehmer eingezahlt habe (ein Leben lang oder auch kürzer), dann kann man diese Rentenanwartschaft ja kapitalisieren, anhand der aktuellen Rentenhöhe und der Sterbetafel. Und die dürfte dann in vielen Fällen den Wert von 50.000 Euro locker erreichen. Das ist dann ein meldepflichtiges Auslandsvermögen, obwohl es gar nicht zu meiner Vermögenssphäre gehört. In dem Sinne, dass es nicht kapitalisierbar ist, da man sich die gesetzliche Rente - anders als z.B. die Riesterrente - meines Wissens ja nicht vorab in einer Summe auszahlen lassen kann, folglich kann ich das Rentenstammrecht auch nicht veräußern. Kann mir gut vorstellen, dass man da als Auswanderer gerne mal in die Falle getappt ist und dann jede Menge Ärger am Hals hatte, weil man beim Auswandern eh an so vielen denken muss und vielleicht gerade das dann nicht am Schirm hat...
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Constance
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Re: Modelo 720

Beitrag von Constance »

nils.k hat geschrieben: Do 27. Jan 2022, 11:50
Obwohl die Auskunft über Auslandsvermögen über das Modelo 720 zu Informationszwecken und nicht zur Eintreibung von Steuergeldern dient, kann das Versäumnis, diese Erklärung abzugeben, die Angabe von falschen Daten oder das Einreichen außerhalb der vorgegebenen Frist teils teure Konsequenzen haben. Das spanische Finanzamt sieht Strafgelder von bis zu 150% des nicht deklarierten Auslandsvermögens vor.
Diese Information kann aber sehr wohl zu Steuerzwecken dienen, denn in Spanien gibt es eine Vermögenssteuer, und diese gilt für das gesamte Weltvermögen. Oder sehe ich das falsch?
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Re: Modelo 720

Beitrag von nils.k »

Das Modelo 720 dient zu Informationszwecken, das Modelo 714 zur Deklaration der Vermögenssteuer. :grin:
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Re: Modelo 720

Beitrag von Constance »

Danke Nils! Ich sehe, auch in Spaniens Steuersystem hat alles seine Ordnung! :grin:
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Re: Modelo 720

Beitrag von nils.k »

Ja, da sind schon große Unterschiede. Mit dem Modelo 720 wurden alle ausländischen Vermögenswerte über 50.000 € deklariert, die Vermögenssteuer greift jedoch erst oberhalb eines Freibetrages von 700.000 €. In manchen Regionen wird sie gar nicht erhoben, zum Beispiel in Madrid.
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Sportschütze (gelöschter User)

Re: Modelo 720

Beitrag von Sportschütze (gelöschter User) »

Nils : nur für mich noch einmal zur "Sicherheit"

Bei der Freigrenze von TEU 700, da zählt das Eigenheim ( Verkehrswert, wer und wie auch immer das ermittelt wird ??? )
mit hinzu, oder ?

Und ab welchem mtl. Einkommen ist den (welcher Steuersatz) zu zahlen ? Gibt es hier auch eine Freigrenze bis zu
der keine Steuer gezahlt werden muss ?

Ich selber habe ja seit über 7 Jahren keinerlei Einkünfte mehr .......


( Ich frage ja nur mal wegen eines Freundes )
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Re: Modelo 720

Beitrag von nils.k »

Puh, da gibt es eine Menge zu beachten. Zunächst mal der Steuersatz: er beginnt auf den Kanaren bei 0,2% des Vermögenswertes oberhalb des Freibetrages. Die Steuer ist progressiv, sie endet bei einem Satz von 3,5%.

Immobilien müssen zum Verkehrswert deklariert werden. Im Streitfall wird die Hacienda ein Wertgutachten fordern - oder ihre eigene Berechnung vorlegen.

Selbstgenutzte Immobilien von Residenten bis zu einem Wert von 300.000 € sind nicht von der Vermögenssteuer betroffen.

Die Freibeträge für die impuesto sobre el patrimonio sind in Spanien nicht einheitlich. Wie schon gesagt, in Madrid ist sämtliches Vermögen steuerbefreit (wahrscheinlich deshalb, weil da die richtig Reichen wohnen), während in Aragón nur 400.000 €, in Katalonien und der Extremadura 500.000 € sowie in Valencia 600.000 € steuerfrei sind. Die meisten anderen Provinzen (auch die Kanaren) haben die 700.000 € - jeweils plus des Wertes der selbstgenutzten Immobilie im Eigentum bis 300.000 €.

Das ist schon sehr verwirrend, doch es wird noch komplizierter. Die Summe aus Einkommenssteuer (IRPF) und Vermögenssteuer darf 60% des Einkommens des Steuerbürgers nicht überschreiten (eigentlich). Wer also ein hohes Vermögen, aber keine oder nur geringe Einkünfte hat, der kommt in vielen Fällen um bis zu 80% der Vermögenssteuer herum.

Beispiel: Eine Person hat ein zu versteuerndes Gesamteinkommen von 51.000 €. Darauf werden 12.597 € IRPF fällig. Sie besitzt aber Immobilien mit einem Verkehrswert von 8 Mio €. Die darauf zu zahlende Vermögenssteuer würde 108.843,30 € betragen. Durch die 60%-Regel müsste sie aber nur maximal 30.600 € zahlen, hätte also theoretisch 90.840,30 € weniger zu zahlen. Aber die Reduzierung darf nur maximal 80%, im Beispiel 87.074,64 € betragen! Zusammen hätte die Person also 12.597 € IRPF + 21.768,66 € Vermögenssteuer, also 34.365,66 € zu zahlen. Das sind dann 67,4% der zu versteuernden Einkünfte.

Hatte ich schon erwähnt, dass im Ausland gezahlte Vermögenssteuer (z.B. in der Schweiz) im Rahmen der verschiedenen Doppelbesteuerungsabkommen auf die hier fällige Steuer angerechnet werden?

Ich fasse das mal so zusammen: wenn man als hier lebender Resident mehr als 1 Mio Vermögen weltweit hat, sollte man unbedingt einen guten Steuerberater haben. Sonst kann es teuer werden.

https://www.elblogsalmon.com/economia-d ... d-autonoma
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Re: Modelo 720

Beitrag von Laxwolf2 »

Alles klar!
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Re: Modelo 720

Beitrag von elhierron »

Besteuerung: 180 Tage Regel / Lebensmittelpunkt -so sollte man es nicht machen:

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaf ... 07936.html

mich hat jemand gewarnt der seine Steuer selbst macht in E, es kommt auf den Lebensmittelpunkt an, auch bei weniger als 180 Tagen in E, kann man voll steuerpflichtig sein !!!

die Spanische Steuerbehörde ist sehr pfiffig und geht dem nach, nicht so wie in D.......
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Re: Modelo 720

Beitrag von nils.k »

Nicht nur das.

Zunächst einmal ist die Grenze für den "gewöhnlichen Aufenthalt" 183 Tage. Im Ernstfall können diese drei Tage wichtig sein.

Der "Lebensmittelpunkt " hat viele Faktoren. Er befindet sich dort,
- wo der Ehepartner/die Ehepartnerin lebt, sofern man nicht dauerhaft getrennt lebt
- wo die minderjährigen Kinder leben, sofern man nicht dauerhaft getrennt lebt
- wo sich die nutzbare Wohnung mit Schlüsselgewalt befindet.

Doch die Hacienda untersucht auch den "Schwerpunkt der wirtschaftlichen Interessen". Wer als Resident in Spanien eine Firma hat und hier den Großteil seiner Einkünfte erzielt, kann hier auch mit einem gewöhnlichen Aufenthalt von weniger als 183 Tagen steuerpflichtig sein.

Welches Kriterium die Behörden ansetzen liegt allein in deren Ermessen!!
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Shakira hatte in der fraglichen Zeit ein hübsches "kleines" Anwesen auf Teneriffa. :grin:
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Re: Modelo 720

Beitrag von Constance »

Na ja, da wollte jemand wieder zu schlau sein (Shakira).
Mann und Kinder in Spanien, aber sie hat ihren Lebensmittelpunkt doch woanders, auf irgendeiner einer Insel auf der anderen Seite des Atlantiks? :gruebel:
Da sage ich nur "selbst schuld", ab einem gewissen Promi-Status scheinen sie wohl zu denken, dass sie schlauer als der Rest der Menschheit sind. So kann man sich täuschen.
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