La Palma pasa este lunes a nivel de alerta 3 ante la evolución de sus indicadores epidemiológicos
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La Palma, Lanzarote und La Graciosa wurden am heutigen Montag aufgrund der Entwicklung ihrer epidemiologischen Indikatoren auf die Alarmstufe 3 heraufgestuft. Dies entspricht der Vereinbarung, die am Freitag vom Regierungsrat der Kanarischen Inseln im Rahmen der wöchentlichen Aktualisierung der Gesundheitsalarmstufen auf der Grundlage des epidemiologischen Berichts der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit über die Entwicklung der Gesundheitsindikatoren für COVID-19 getroffen wurde, so eine Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums.
Auf diesen Inseln besteht ein hohes Übertragungsrisiko, da sich die epidemiologische Situation mit einem exponentiellen Anstieg der kumulativen 7-Tage-Inzidenz in der letzten Woche sehr abrupt verschlechtert hat.
Diese Änderung des Niveaus tritt am Montag, den 10. Januar um 00:00 Uhr in Kraft, vorbehaltlich regelmäßiger Neubewertungen.
Maßnahmen und Einschränkungen der Alarmstufe 3
Mit dieser Änderung der Stufe gelten die Maßnahmen, die für diese Alarmstufe 3 im Gesetzesdekret 11/2021 vom 2. September über Maßnahmen zur Kontrolle und Verwaltung der COVID-19-Pandemie auf den Kanarischen Inseln festgelegt wurden.
Zu den wichtigsten allgemeinen Maßnahmen gehört, dass die Kapazität der Alarmstufe 3, mit Ausnahme derjenigen Tätigkeiten oder Dienste, für die sie ausdrücklich festgelegt ist, bei 50 % der Kapazität im Freien und 33 % in geschlossenen Räumen bleibt.
Der Aufenthalt von Personengruppen in öffentlichen und privaten Räumen, drinnen oder draußen, ist auf der Alarmstufe 3 auf maximal sechs Personen begrenzt, ausgenommen Lebensgefährten. Besteht die Gruppe aus Mitbewohnern und Nichtmitbewohnern, so darf die Höchstzahl der festgestellten Personen nicht überschritten werden.
Was die Maßnahmen für Hotel-, Restaurant- und Terrassenbetriebe, Bars und Cafés anbelangt, so beträgt die Höchstbelegung pro Tisch sechs Personen und die vollständige Schließung ist für 01:00 Uhr vorgesehen. Die Kapazität dieser Einrichtungen wird zu 75 % im Freien und zu 40 % in geschlossenen Räumen liegen.
Auf der Alarmstufe 3 haben die nicht föderalen körperlichen Aktivitäten und der Sport in Sportanlagen und -zentren eine Kapazität von 50 Prozent im Freien und 33 Prozent in Innenräumen, in Gruppen von maximal sechs Personen, außer für zusammenlebende Personen. Kämpfe oder andere Aktivitäten, die einen ständigen zwischenmenschlichen Körperkontakt mit dem Gegner erfordern, sind nicht erlaubt. Während der Aktivität muss der zwischenmenschliche Abstand von 2 Metern eingehalten werden, und das Tragen einer Maske ist während des Sports oder der Aktivität obligatorisch, mit Ausnahme der in Artikel 9 des Gesetzesdekrets vorgesehenen Ausnahmen.
Bis zum 31. Januar beträgt die Kapazität im öffentlichen Stadt- und Überlandlinienverkehr 100%, wie auf der Sitzung des EZB-Rates am 16. Dezember beschlossen.
Obligatorische COVID-Bescheinigung
Das regionale Gesundheitsministerium erinnert daran, dass der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln die obligatorische Anwendung des COVID-Zertifikats für alle Sektoren ratifiziert hat, die auf den Inseln der Alarmstufen 3 und 4 Kapazitäts- oder Fahrplanbeschränkungen unterliegen.