@ El Jardinero,
Danke fürs splitten
Dann fasse ich kurz zusammen:
- Urlaub bis 90 Tage geht problemlos
- ab 90 Tagen eine Meldepflicht, die sogenannte "Residencia"
- ab 183 Tagen pro Jahr volle Steuerpflicht in Spanien - mehr Infos siehe
viewtopic.php?f=44&t=1259
- wenn ich mich ab dem 91. Tag nicht anmelde , begehe ich eine Ordnungswidrigkeit,
theoretische Strafe ist mir unbekannt.
- Risiko bei 100 und ein paar mehr Tagen ist nach natürlich unverbindlicher Abschätzung von Mitforisten
nicht besonders groß.
Frage: bei Strafzetteln im Staßenverkehr gibts doch Rabatt, wenn man innerhalb von 4 Wochen (?) bezahlt.
gilt dies auch im Fall der Fälle für diese Ordnungswidrigkeit?