Strafzölle für Autos

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kilombo (gelöschter User weil inaktiv)

Strafzölle für Autos

Beitrag von kilombo (gelöschter User weil inaktiv) »

Hallo,
Ich wollte Mal fragen ob sich jemand mit dem Thema deutsches Auto auf La Palma auskennt.
Also folgendes, ich habe ein Wohnmobil, dass seit nun fast anderthalb Jahren auf La Palma steht.
Das gute Stück ist und war die ganze Zeit in D. angemeldet.
Nun möchte ich es zurück nach Europa holen, und wenn möglich auch auf den deutschen Nummerm.

Kann mir jemand sagen wie ich das am besten mache und mit was ich da rechnen kann.?

Fahrzeug auf la Palma lassen kommt nicht in Frage, denn ich hänge an dem Fahrzeug.

Ein Tip war, residencia verschweigen, vollen Preis für Fährticket zahlen und hoffen, dass sie nicht nachschauen.

Für alle Tips von Leuten mit Hintergrundinformation oder Erfahrung zu diesem Thema bin ich super dankbar
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leinalf
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Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von leinalf »

Ich würde einfach mal die Behörden fragen, in dem du so tust, als ob nicht Du der Besitzer wärest, sondern z.B. ein Deutscher, der sein Wohnmobil vor 1,5 Jahren hier stehen gelassen hat und es eigentlich auch hier stehen lassen wollte, es aber nun wieder zurückhaben möchte. Eventuell geht das problemlos oder du organisierst in Deutschland eine Kurzzulassung für die Fahrt, oder du verkaufst das Fahrzeug an einen freund, der es dann zurückfährt. Oder du verkaufst es an einen Bekannten, der es dir ein paar Tage später wieder zurückverkauft.... Bevor du den doppelten Fährpreis zahlst?

Wenn die dort erhalten Auskünfte alle blöd, weil teuer oder unklar sind, dann würde ich Risiko fahren.

Ich bin schon mehrfahr mit der Fähre gefahren und kenne die Zoll-Jungs nur von der Einreise. Beim Onboarding standen noch nie welche. Wenn Du also unkontrolliert bist auf die Fähre kommst, kannst Du gewiß die Residencia-Verbilligung nutzen... Das sind die Überlegungen, die ich mir machen würde...
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Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von LaGraja »

Außer einem Verzicht auf die Residencia-Ermäßigung und dann schnell mit der Fähre verschwinden sehe ich keine legale Möglichkeit, das Fahrzeug nach Alemania zu bekommen. Schließlich ist es hier nicht zugelassen. Und illegale Tips sollten hier doch eher nicht gegeben werden, oder Jefe? 8-)
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Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von nils.k »

Die Ermäßigung für Residenten gilt doch eh nur für die Person, nicht für das Auto und auch nicht für die Kabine.
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Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von Anke »

Meine Frage:
Wenn das Wohnmobil die ganze Zeit Zeit in D angemeldet war/ist, kann es doch eigentlich auch zurückgeführt werden.
Oder hast du es hier auch angemeldet? Oder nur untergestellt?
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Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von don.ronaldo »

TÜV?
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Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von LasManchas »

don.ronaldo hat geschrieben: Do 1. Aug 2019, 04:39TÜV?
Interessiert doch keinen außer in D. Wenn abgelaufen und du unbehelligt in D ankommst, musst du halt schauen daß du schnell nach Hause kommst und die HU nachholst,
Um/Anmelden geht natürlich nicht mit abgelaufener HU.
steven (gelöschter User weil inaktiv)

Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von steven (gelöschter User weil inaktiv) »

alsooooooooo, alle gemeinten tips oder nichts tips mal weg gelassen.

das auto hat deutsche kennzeichen, fuher 1,5 Jahre hier herum also je nachdem ob der fragende oben bei Import bereits die residencia hatte oder nicht ist das mindestens ein Zeitraum vn 12 Monaten bis t19 Monate zuviel wo es illegal hier umherfuhr ohne den entsprechenden Einfuhrzoll zu zahlen.

es gibt wohl nur "drei" moegliche varianten fuer dich

1.) Auto hier anmelden und hoffen, dass da alles klar geht, allerdings wollte das Trafico den nachweis sehen wasnn das Auto eingefuehrt wurde. Wird dich aber einiges kosten und haengt auch vom Wert des Fahrzeuges ab worauf der Einfuhrzoll berechnet wird. aber immer legal dann alles.
1.1.) Fahrzeug dann nach DE ausfuehren und wieder in DE anmelden
1.2) Fahrzeug hier verkaufen oder halt weiter stehen lassen

2.) Einfach in den Hafen fahren und hoffen, dass keine genaue Kontrolle vorgenommen wird aber dennoch einen grossen Sack Geld dabei haben oder eine paar Kreditkarten fuer den Fall wenn doch was abgeht.

3. ) Zu einem Hochseefaehigen Floss umbauen und irgendwie auf gut Glueck versuchen Afrika zu erreichen ;)

Zum Thema Residencia und dass du damit ja eigentlich mehr als 183 Tage auf der Insel bzw. den Kanaren bist und dennoch das Wohnmobil in DE haben willst will ich jetzt mal nichts weiter hinterfragen.
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Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von nils.k »

steven hat geschrieben: Do 8. Aug 2019, 15:55 Zum Thema Residencia und dass du damit ja eigentlich mehr als 183 Tage auf der Insel bzw. den Kanaren bist und dennoch das Wohnmobil in DE haben willst will ich jetzt mal nichts weiter hinterfragen.
Knapp daneben. Wird aber immer und immer und immer wieder falsch kolportiert.

Nach spanischem Recht muss sich jeder Ausländer, der mehr als drei Monate im Jahr im Land verbringt, bei der Nationalpolizei ins sogenannte Ausländer-Register eintragen lassen. Nichts anderes ist die residencia. Rechtsgrundlage dafür ist die Richtlinie 2004/38 EG vom 29.04.2004.

Mit der residencia wird vermutet, dass man auch Steuerinländer ist. Tatsächlich jedoch ist die residencia fiscal erst bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr gegeben. Mit dem Nachweis eines Aufenthaltes von unter 183 Tagen im Jahr kann man spanischer Resident sein, aber trotzdem Steuerbürger eines anderen Staates.
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Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von LasManchas »

nils.k hat geschrieben: Do 8. Aug 2019, 16:21Nach spanischem Recht muss sich jeder Ausländer, der mehr als drei Monate im Jahr im Land verbringt, bei der Nationalpolizei ins sogenannte Ausländer-Register eintragen lassen. Nichts anderes ist die residencia. Rechtsgrundlage dafür ist die Richtlinie 2004/38 EG vom 29.04.2004.

Mit der residencia wird vermutet, dass man auch Steuerinländer ist. Tatsächlich jedoch ist die residencia fiscal erst bei einem Aufenthalt von mehr als 183 Tagen im Jahr gegeben. Mit dem Nachweis eines Aufenthaltes von unter 183 Tagen im Jahr kann man spanischer Resident sein, aber trotzdem Steuerbürger eines anderen Staates.
Man kann also die residencia beantragen, ohne daß man steuerlich voll veranlagt wird. Somit auch die Vergünstigungen bekommen, wenn man diese 3 Monate im Land ist. Wer und wie kontrolliert man das?
Ich kann ja im Januar eingeflogen sein und im März wieder ???
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Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von LaGraja »

Eigentlich (!) ganz einfach: die "residencia" hat zunächst mit der Steuerpflicht nichts zu tun. Spätestens am Ende des dritten Monat deines Aufenthalts musst du bei der Gemeinde deinen Wohnsitz anmelden (Empadronamiento) UND bei der Policia Nacional die Eintragung in die Liste der ansässigen EU-Bürger (vulgo "residencia") vornehmen. Voraussetzung ist ein ausreichendes Einkommen und eine Krankenversicherung.

Wie @nils.k richtig schreibt, VERMUTET die Hacienda (Finanzamt) nun, dass der Resident auch Steuerbürger ist. Tatsächlich wird er das aber erst nach 183 Tagen. Ab dann muss er sein gesamtes Welteinkommen hier versteuern UND 1 x jährlich, bis zum 31. März, sein gesamtes im Ausland befindliches Vermögen deklarieren. Die Strafen bei Nichtbefolgung sind -sofern erwischt- drakonisch und können zum Ruin führen.

Daraus folgt messerscharf, dass man sowohl Resident ohne Steuerpflicht sein kann (zwischen 90 und 183 Tagen Aufenthalt) als auch steuerpflichtig trotz illegalem Aufenthalt. Die Hacienda interessiert dein Residentenstatus nach 183 Tagen überhaupt nicht mehr; sie greift zu.

Leider kann der Staat beim Steuerrecht die Beweislast umkehren. Das heißt, dass das Finanzamt sich im Zweifel auch deine Strom- und Wasserrechnungen anschaut, falls du behauptest, weniger als 183 Tage im Land gewesen zu sein. Auch deine Flugdaten können sie einsehen.
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Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von nils.k »

Im Gegensatz zur Peninsula ist hier der Nachweis des Aufenthalts ganz einfach. Alle Flug- und Fährdaten können von der Hacienda lückenlos nachvollzogen werden. Und wer mit dem eigenen Boot anreist, wird am Hafen registriert.
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Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von Schnecke »

Na, dann hilft wohl nur "schwimmen" oder ? :lol:
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kilombo (gelöschter User weil inaktiv)

Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von kilombo (gelöschter User weil inaktiv) »

Hallo, liebe Leute,
vielen vielen Dank für eure zahlreichen und qualifizierten Antworten.
Die 4 Optionen, die Nutzer Steven aufgezeigt hat, waren ungefähr das, was ich mir auch schon gedacht habe.
Persönlich mag ich ja Option 3.0 mit dem Floss am besten. Aber da weiß man dann wieder nicht wie die Marrokaner bzw. Mauritanier (je nach Strömung) zu illegalen Einwanderern auf Flößen stehen 😉.
..und Holz ist auch relativ teuer auf la Palma.
Zu den anderen Optionen...

1 wäre wenn dann mit 1.1 interessant.

Allerdings käme hier, zu dem ganzen Zollkran noch eine homologación individual für einen Oldtimer der in Spanien fast sicher zum allerersten Mal zugelassen wird, es also kein gleiches Model in irgendwelchen Listen gibt.

..und dann in D. wieder das Vollgutachten + die ganze Anmeldung
Ich will ihn auf jeden Fall wieder in D. zulassen, da ich eine Umschreibung von Nfz. auf Wohnmobil nach Individualausbau beabsichtigte und das ist in Spanien fast unmöglich. Danach könnte er von mir aus auch spanisch werden, aber jetzt noch nicht.

1.2 keine Option! Das Ding ist mein Zuhause und mein Baby, hier geht es um mehr als den Listenwert eines Fahrzeugs

Option 2 ist das was übrig bleibt.
Hier wäre es halt interessant zu wissen wie Dick der Geldsack bzw. Kreditkartenstapel genau sein muss, bzw. was zu erwarten ist wenns vor Ort nicht ganz reicht.
Eine gepfefferte Rechnung, ein gepfändetes Bankkonto?
...und/oder ein Fahrzeug in einem Polizeidepot bei 60 oder 80 € Platzmiete am Tag und ein vergeudetes Fährticket.
Bei dieser Option will ich halt vorher so genau wie möglich wissen, was ich da riskiere.

Dem Rest von euch vielen Dank für die Erklärung der 183 Tage Regelung.
Tatsächlich war ich in den letzten 2 Jahren wohl mehr als 183 Tage auf la Palma. Allerdings will ich jetzt erstmal wieder aufs Festland. Die residencia würde ich trotzdem gerne auf den Kanaren behalten, da es ja eigentlich egal ist wo ich in Spanien gemeldet bin, ausser halt Bein Thema Vergünstigungen. In Spanien gemeldet bleiben will ich auf jeden Fall, da hier tatsächlich mein Hauptwohnsitz ist. Nach D komme ich nur noch ein paar Monate im Jahr zum Geld verdienen.
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Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von LaGraja »

kilombo hat geschrieben: So 18. Aug 2019, 18:05
Tatsächlich war ich in den letzten 2 Jahren wohl mehr als 183 Tage auf la Palma. Allerdings will ich jetzt erstmal wieder aufs Festland. Die residencia würde ich trotzdem gerne auf den Kanaren behalten, da es ja eigentlich egal ist wo ich in Spanien gemeldet bin, ausser halt Bein Thema Vergünstigungen. In Spanien gemeldet bleiben will ich auf jeden Fall, da hier tatsächlich mein Hauptwohnsitz ist. Nach D komme ich nur noch ein paar Monate im Jahr zum Geld verdienen.
Hm. Die 183-Tage-Frist gilt natürlich für ganz Spanien und nicht nur für La Palma. Wenn du innerhalb eines Jahres mehr als ein halbes solches dich in ES aufhältst, bist du hier steuerpflichtig, es sei denn, du kannst nachweisen, dass dein tatsächlicher Lebensmittelpunkt (Familie, Unternehmen) in D liegt. Die Beweispflicht hast du. Die Hazienda hat inzwischen Zugang zu allerlei Daten, auch aus D, und von Fähr- und Fluggesellschaften. Im Zweifel schaut sie sich deine Strom- und Wasserrechnungen an.

Deshalb ein guter Rat: sei nicht so freigiebig mit deinen persönlichen Angaben, auch hier im Forum. Und noch etwas: wenn man seinen Aufenthalt hier legalisiert, lebt man erheblich entspannter. :number1:
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steven (gelöschter User weil inaktiv)

Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von steven (gelöschter User weil inaktiv) »

kilombo hat geschrieben: So 18. Aug 2019, 18:05
Nach D komme ich nur noch ein paar Monate im Jahr zum Geld verdienen.
jetzt verstehe ich allerdings nicht Dein Problem, den hier mit spanischen Kennzeichen zu versehen.

an deiner stelle wuerde ich das mal irgendwie angehen bei einem spezialisten fuer den import von kfz. ich schicke dir mal per pn eine Nummer eines Palmeros auf der Ostseite. Kannst Ihn dann per Whatsapp kontakten.

vg
steven
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LasManchas
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Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von LasManchas »

OK, man kann also durchaus legal auf der Insel angemeldet sein und trotzdem seine Steuer im Ausland z.B. in D bezahlen.

Da das Flugangebot nach LP immer weiter ausgedünnt wird (so kommt es mir jedenfalls vor) wäre man so in der Lage auch die günstigen Inselverbindungen zu nutzen um von GC oder TF nach LP zu kommen. Und so das Flugangebot um ein vielfaches höher wäre.
steven (gelöschter User weil inaktiv)

Re: Strafzölle für Autos

Beitrag von steven (gelöschter User weil inaktiv) »

LasManchas hat geschrieben: Mi 21. Aug 2019, 08:24 OK, man kann also durchaus legal auf der Insel angemeldet sein und trotzdem seine Steuer im Ausland z.B. in D bezahlen.
sofern du nicht mehr als 183 Tage/Jahr in spanien bist und einen Wohnsitz in DE hast schon. Solltest mehr da sein, dann Doppelbesteuerungsabkommen bei deinem Steuerberater des vertrauens in DE kundig machen.

hast du letzteres nicht, wie willst du dann steuern in DE zahlen? funktioniert meines wissens eher nicht oder wieder auch nur ueber doppelbesteuerungsabkommen. wie gesagt steuerberater, wuerde ich sagen
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