Gesetze Rechte Patientenverfügung Canaren Spanien

In Spanien und speziell auf den Kanaren und La Palma
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Pehala
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Gesetze Rechte Patientenverfügung Canaren Spanien

Beitrag von Pehala »

Hier mal ein nicht so spaßiges Thema, aber leider auch relevant.
Wenn man auf La Palma seinen Lebensabend verbringen möchte, kommt auch unweigerlich die Frage:
Was passiert, wenn ich schwer erkranke oder sogar sterbe. Keine Kinder oder sonstigen Angehörigen da sind?
Gibt es gesetzliche Regelungen ähnlich wie in Deutschland mit Patientenverfügung ?
Ich hoffe es war noch Niemand von Euch Residenten von diesem Thema direkt betroffen.
Hoffe aber, das Ihr evtl. schon etwas beantworten könnt.
Wenn meine Seele eine Insel wäre,
würde sie La Palma heißen :heartbeating:
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Pehala
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Re: Gesetze Rechte Patientenverfügung Canaren Spanien

Beitrag von Pehala »

https://www.tfservice.net/hilfe-tipps/g ... %BCgungen/

Eine (deutsche) Patientenverfügung, die die vorgegebenen, regional geltenden Formvorschriften nicht einhält, ist für Spanien rechtlich unwirksam und muss daher von Ärzten und Behörden nicht anerkannt und befolgt werden!

Sieht so aus das es wohl in jeder Region eigene Gesetzte dazu gibt. Dann muss dazu wohl ein Notar aufgesucht werden.
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LaGraja
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Re: Gesetze Rechte Patientenverfügung Canaren Spanien

Beitrag von LaGraja »

Guckst du z.B. hier:

https://www.wf-rechtsanwalt-teneriffa.d ... ntura.html

https://www.wf-rechtsanwalt-teneriffa.d ... ntura.html

Eine Patientenverfügung. nach deutschem Recht ist hier unwirksam. Es gibt hier Formulare für Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht. Auch deutsche Übersetzungen sind erhältlich. Damit geht man zum Notar und lässt sie 1. beglaubigen und 2. eintragen bzw. gerichtlich hinterlegen.

Natürlich ist es auch zu empfehlen, für den Fall der Rückführung nach D eine deutsche Vollmacht hinterlegt zu haben. Denn da gilt die spanische nicht. :shock: Da guckst du wiederum hier:

https://www.dipat.de

¡Buena suerte!
Old, in the way, and here to stay. :thumbup:
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