Die unendliche Geschichte der Asphaltwerke in Los Llanos

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El Vienés(selbst gelöschter User)

Die unendliche Geschichte der Asphaltwerke in Los Llanos

Beitrag von El Vienés(selbst gelöschter User) »

Heutige Aussendung der Bürgerinitiative Plataforma contra el Asfalto:

"UNASPA LEGT WIDERSPRUCH GEGEN DIE ANNULIERUNG DER BETRIEBS - GENEHMIGUNG SEINER ASPHALTFABRIK VOR DEM OBERSTEN KANARISCHEN GERICHTSHOF. (TSJC )


Bereits seit 10 Jahre kämpft die Bürgerinitiative “Plataforma”, welche die Interessen der Anwohner der Ortsteile Tajuya, La Laguna, El Paraiso, Las Manchas und Todoque vertritt, gegen die Installation von Asphaltfabriken im Aridanetal.
Jedoch noch immer ist das Problem um die bereits erteilte und dann widerrufenen Betriebsgenehmigung für das zweite Asphaltwerk nicht gelöst. Dass nach einer Dekade diese Thema noch immer nicht zufriedenstellend erledigt ist kann man ohne Zweifel der Unfähigkeit und dem Desinteresse der Politik und den technischen und juristischen Angestellten der Stadtverwaltung von Los Llanos anlasten, die es nicht nötig fanden und offensichtlich nicht in der Lage waren nach einer definitiven Lösung zu suchen und eine verbindliche Antwort für dieses massive Problem zu finden.

Das nach wie vor ungelöste Problem um die Installation von Schwerindustrie im Industriegebiet von Los Llanos teilt sich in drei Hautpunkte wie folgt auf:

1. ASPHALTFABRIK VON UNASPA: Hier handelt es sich um die zweite Asphaltfabrik im Callejon de la Gata im Industriegebiet von Los Llanos, deren Inbetriebnahme bis jetzt erfolgreich verhindert wurde und jetzt erneut Gegenstand einer Klage durch den Inhaber der Anlage vor dem Tribunal Superior de Justicia de Canarias ist. Obwohl die erste und baugleiche Asphaltfabrik von Ruiz Romero durch einen endgültigen Gerichtsentscheid des oben genannten TSJC abgebaut werden musste , erlaubte es sich die Stadtverwaltung durch “behördliches Stillschweigen” eine Betriebsgenehmigung für die zweite Anlage möglich zu machen.
Durch den Druck der Plataforma, sah sich die Stadtverwaltung gezwungen zu reagieren und beim Consejo Consultivo de Canarias ein Prüfungsverfahren der erteilten Betriebsgenehmigung zu beantragen, dass dann auch tatsächlich durch Schiedsspruch die Betriebserlaubnis wieder annulierte.
Gegen diese außergerichtliche Verfügung hat UNASPA jetzt Widerspruch beim obersten kanarischen Gerichtshof ( TSJC ) eingelegt.
Das ausstehende Urteil sollte nicht anders ausfallen als das Urteil was den Rückbau der Anlage von Ruiz Romero verfügt hat. Davon ist nach gesundem Menschenverstand auszugehen und das ist auf jeden Fall der Wunsch der betroffenen Anwohner und der Plataforma, die nach 10 jährigem Kampf gegen diese Art von Schwerindustrien endlich einen Schlusspunkt hinter dieses Thema setzten möchten. Das Hauptargument für die Annulierung der Betriebsgenehmigung ist die zu geringe Distanz zu Wohngebieten, die mindestens 2000m betragen müsste. Die nächstgelegenen Häuser zur Anlage von UNASPA stehen weniger als 100m entfernt.

2. DIE KIESWERKE UND STEINBRECHER: Hier können wir seit fast 20 Jahren eine ständig waschsende urbanistische Illegalität bestaunen, die von den verantwortlichen Behörden geduldet, ja sogar beschützt wird. Diese Installationen bedeuten in der Praxis einen schwer reparablen Umweltschaden, eine massive Zerstörung des Landschaftsbildes und eine Gesundheitsgefährdung die durch Feinstaub und Lärmbelästigung gezeichnet ist. Bei einer Umweltverträglichkeitsstudie wurden sogar hohe Konzentrationen von Schwermetallen und Chemikalien gefunden, was jedoch einen positiven Bescheid der zuständigen Behörde nicht verhindert hat. Die Anlagen sind direkt über einem großen Trinkwasserspeicher der Stadt und einem Grundwasserspeicher angesiedelt.

Trotz zahlloser Anzeigen, Beschwerden und einer Unterschriftensammlung der Anwohner haben weder die Stadtverwaltung von Los Llanos oder die Inselregierung, nicht das zuständige Gericht in Los Llanos, nicht die Agentur für Umweltbelange in Teneriffe und auch nicht die zuständige Staatsanwaltschaft reagiert. Die betroffenen Anwohner sind diesen massiven Beeinträchtigungen der Lebensqualität vollkommen schutzlos ausgeliefert. Durch diese Praxis konnte sich der Callejon de la Gata zum größten wilden Abfallplatz und Kieswerk unter offenem Himmel von ganz La Palma entwickeln.

Wir möchten alle Betroffenen und die Verantwortlichen daran erinnern, dass die Rechtslage eindeutig ist. Nach dem Gerichtsentscheid vom Tribunal Supremo von 2013 wurde rechtskräftig der Bebauungsplan von Los Llanos für ungültig erklärt. Ausschlaggebend für das Urteil war unter anderem die vorgesehene Nutzung des südlichen Bereiches des Industriegebietes mit Aktivitäten wie die installierten Kieswerke und Steinbrecher-Anlagen, die im bereits urbanisierten nördlichen Teil ausdrücklich verboten sind, eben wegen der Unvereinbarkeit mit den Nutzungsbedingungen die im “Plan Parcial” vorgeschrieben sind. Darüber hinaus gilt für die Kieswerke die gleiche Abstandsregelung von 2000m, die zu Wohnsiedlungen einzuhalten sind, was vom obersten Kanarischen Gerichtshof ( TSJC ) mehrfach bestätigt wurde.

3. DIE GEPLANTE ERWEITERUNG DES INDUSTRIEGEBIETES NACH SÜDEN:
Im Vorabentwurf des neuen Bebauungsplans (PGO) von Los Llanos de Aridane ist keine Lösung der akuten Probleme in Sicht. Man versucht über eine Erweiterung des bestehenden Industriegebietes, den bereits existierenden Kieswerken eine juristische Grundlage zu verschaffen. Eine Erweiterung des Industriegebietes ist aber nicht nötig, da der bereits seit 2007 urbanisierte nördliche Teil erst zu maximal 15 Prozent belegt ist. Der rechtsverbindliche “Plan Parcial” sieht eine Erweiterung des Gebietes nach Süden ab einer Belegung von 85 Prozent des nördlichen Gebietes vor. Es ist absolut offensichtlich, dass durch eine Neufassung des “Plan Parcial” eine Erweiterung nach Süden möglich gemacht werden soll, damit die Kieswerke eine tragfähige Rechtsgrundlage bekommen. Die Stadtverwaltung riskiert mit dieser Politik ein erneutes Scheitern des zukünftigen Bebauungsplanes vor Gericht.

Weiter wird im Vorentwurf nicht konkretisiert welche Art von Industriegebiet man in Zukunft dort entwickeln möchte. Offensichtlich versucht man im Callejon de la Gata die ganze konfliktive Industrie der Insel anzusiedeln, obwohl eine Reklassifzierung zum Gewerbegebiet in öffentlicher Sitzung der Stadtregierung beschlossen wurde, die das Etablieren von Schwerindustrie unmöglich machen würde.

Die Gemeinde und die Inselregierung, das ‚ Cabildo Insular‘, sind dafür verantwortlich und zuständig eine Lösung zu finden die den Unternehmern rechtliche Sicherheit bietet und gleichzeitig den Anwohner die von der spanischen Verfassung zugesprochene Lebensqualität und Unversehrtheit gewährt. Dies bedeutet aber, dass die Schwerindustrie ein für allemal fern von Wohngebieten angesiedelt würde.

Wir können uns hier an die Worte von Carlos Cabrero (Partido Popular PP) erinnern, der aktuell der Inselrat für Industrie und Wirtschaft im ‚Cabildo Insular,‘ ist. Dieser hat vor einiger Zeit gesagt: „Die Schwerindustrie kann sich nicht in den Industriegebieten wie z. B. Mirca in unmittelbarer Nähe zu Santa Cruz de la Palma liegend oder im Callejon de la gata in Los Llanos de Aridane entwickeln.und installieren. Die Lösung bestünde darin , “..diese Art von Industrie ausserhalb der Nähe von bewohnten Gebieten anzusiedeln, ( 2000 m Abstand ) damit die Anwohner weder Lärm noch gesundheitlicher Belastung ausgesetzt werden...”

Hat sich dieses Problem acht Jahre nach diesen Aussagen von Carlos Cabrera geklärt ?! Wenn ein echtes politisches Verantwortungsgefühl da wäre um diese Angelegenheit endlich und abschließend definiv in den Griff zu bekommen, warum sucht man dann nicht jetzt nach einer Lösung wo das Partido Popular (PP) die im Gemeindehaus der Stadtverwaltung von Los Llanos und im Cabildo Insular ( Inselpräsident ist ebenfalls PP) das Sagen hat ??"
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Re: Die unendliche Geschichte der Asphaltwerke in Los Llanos

Beitrag von Birigoyo »

Danke @ El Vienés für die aktuelle Zusammenfassung dieses wichtigen Themas :thumbup: .
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