Ich habe Dich schon richtig verstanden. Noch mal: Für das Kalenderjahr, in dem Du erstmals mehr als die magischen 183 Tage hier ansässig bist,
musst Du im
Folgejahr hier eine Einkommensteuererklärung (Modelo 100) abgeben, und Aktien- bzw. Fondsgewinne gehören da rein, egal wo sie weltweit erzielt wurden.
Es gibt keine Wahlmöglichkeit. Das gilt unabhängig von deinem Aufenthaltsstatus. Auch als Nicht-Resident bzw. Illegaler wirst du nach 183 Tagen nachweislichem Aufenthalt steuerpflichtig. Die Beweislast wird umgekehrt, d.h. im Zweifelsfall musst Du einen kürzeren Aufenthalt beweisen. Näheres sagt Dir das Deutsch- Spanische Doppelbesteuerungsabkommen*). Die Tage müssen übrigens nicht "am Stück" abgerissen werden, sondern sie werden am Jahresende addiert.
Und aufpassen: wenn Du als ausländischer Resident in Spanien steuerlich ansässig wirst, muss Du zusätzlich im Folgejahr bis zum 31. März das Modelo 720, also eine Deklaration deines ausländischen Vermögens -Bank, Immobilien, Lebensversicherungen und Wertpapiere- abgeben. Die Strafen bei Nicht- oder fehlerhafter Abgabe sind drakonisch!
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