Vermögenssteuer

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LasManchas
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Vermögenssteuer

Beitrag von LasManchas »

So, mach hier mal nen neuen Fred auf, vielleicht auch interessant für andere?
Wie wird denn die Vermögenshöhe berechnet, navh der die Steuer festgelegt wird. Sagen wir man hat eine Immobilie in D, ein Aktiendepot, etwas Cash und eine Immobilie in E.
Cash ist klar, 1:1. Aktiendepot wird auch klar sein, Jahresendbestand zum aktuellen Kurs bewertet.
Aber wie ist das mit Immobilien, vor allem in D. Die Werte für Immos und Grundstücke sind ja in Stadtnähe und in Ballungsräumen erheblich gestiegen, zumindest die Marktpreise.
Wie legt der spanische Staat hier den Wert fest, dürfte ja nicht soo einfach sein.
In E wird der Wert ja anhand der Grundsteuer festgelegt. Oder sehe ich das nicht richtig.
Vielleicht weiß ja von euch jemand näheres.
Kann ja auch ein Grund sein 180 oder 190 Tage auf La Palma zu verweilen.
Noch was dazu: die 180 Tage zählen ja in einem Kalenderjahr, oder?
Wie wäre das wenn ich z.B. in 2021 die letzten 180 Tage verbringe und in 2022 die ersten 180 Tage dort. Vorher und anschließend wieder die 185 Tage in D? Nur mal so als Exempel.
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nils.k
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Re: Vermögenssteuer

Beitrag von nils.k »

Es gelten immer 183 Tage im Kalenderjahr. Wenn Du also vom 2. Juli eines Jahres bis zum 1. Juli des Folgejahres ununterbrochen in Spanien bist, versteuerst Du hier nicht. Vom 1. Juli bis zum 2. Juli des Folgejahres bist Du jedoch für beide Jahre hier steuerpflichtig.
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LaGraja
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Re: Vermögenssteuer

Beitrag von LaGraja »

Nimm dir einen Steuerberater. Hier im Forum bekommst du zwar (vielleicht) kostenlose Ratschläge,
aber die nützen dir nix und können schnell kostenpflichtig werden.... :lol: Ohne Gewähr......

Aber OK, du willst es nicht anders:
Sobald du innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr also 365 Tagen, mehr als 183 Tage, egal ob am Stück oder gestückelt(!), in Spanien weilst, bist du mit deinem gesamten Welteinkommen, also auch mit den Mieteinnahmen aus deinem Bürohochhaus in Manhattan und deinem auf den Caymans gebunkerten Schwarzgeld hiero itzo voll steuerpflichtig. Also einfach addieren, dann klappt das mit der Hacienda. :number1: *)

Der Wert deiner Auslandsimmobilien wird zumindest im Modelo 720 anfangs anhand des Kaufpreises festgestellt. Sicher gibt es irgendwann eine Wertberichtigung, aber wann und wie- da bin ich überfragt.

Das mit dem Steuerberater meine ich ernst. Und ich meine echte Steuerberater bzw. -anwälte, nicht irgend welche "Consultants", die nur mündliche Auskünfte geben, für die du dir nix kaufen kannst. Auf Tenerife und GranCan gibt es einige, die auch deutsch sprechen. Oder auf Malle. Einfach mal googeln.

Die spanischen Finanzbehörden sind noch humorloser als die deutschen. :seeingstars:


*) Das D-ES Doppelbesteuerungsabkommen lässt dir die Möglichkeit, trotz mehr als 183-tägigem Aufenthalt nachzuweisen, dass dein Lebensmittelpunkt trotzdem in Deutschland war, z.B. wenn dein Unternehmen oder deine ganze Familie dort ist, ohne Trennung natürlich. Du bist dann aber voll beweispflichtig und nach meinen Informationen geht das nur bei geringfügigen Abweichungen, nicht bei mehreren Monaten.
Old, in the way, and here to stay. :thumbup:
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LasManchas
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Re: Vermögenssteuer

Beitrag von LasManchas »

Ich habe einen "richtigen" Steuerberater in Los Llanos. Da ich aber aktuell noch in D versteuere weil ich ja mehrheitlich in D bin, habe ich da noch nicht gefragt.
Es geht nur wie ich zukünftig verfahren möchte. Ob nun nächstes Jahr oder im übernächsten, das muß ich sehen. Kommt auch etwas auf die zu versteuernden Werte an. Ich werde - Stand jetzt - auch zukünftig sicherlich nie zu 100% auf LP wohnen, aber vielleicht 60/40 oder eben 40/60. Und das möchte ich eben planen und optimal ausgestalten.
Ggfs. verfahre ich auch lieber mit der 180 Tage Regel.
Den Steuerberater ziehe ich ran wenn es ernster wird, klar. Auf englisch allerdings etwas schwieriger als auf Deutsch, zumindest im fachlichen Bereich. Und im spanischen wirds noch "mau"er, aber daran arbeite ich. :grin:
Annette (gelöschter User weil inaktiv)

Re: Vermögenssteuer

Beitrag von Annette (gelöschter User weil inaktiv) »

LasManchas hat geschrieben: So 14. Mär 2021, 15:45
Cash ist klar, 1:1. Aktiendepot wird auch klar sein, Jahresendbestand zum aktuellen Kurs bewertet.
Genau, ein Block sind die Kontokorrentkosten, das sind die Endstände zum 31.12. (der durchschnittliche Trimesterbetrag wie im Modelo 720 ist wohl nicht erforderlich)
Und ebenfalls müssen - im Gegensatz zum Modelo 720 - die Salden der spanischen Konten aufgeführt werden.

Dann Depots und Aktien, ebenso die Bestandswerte 31.12
Dann auch nicht vergessen: Lebensversicherungen (ggf auch Rentenversicherungen) - alles, was mit einem Rückkaufswert bestückt ist (selbst wenn man nicht wirklich drankommt, wie bei Direktversicherungen... )

Und wenn man exotische Sachen wie Schiffsbeteiligungen oder irgendwelchen sonstigen Kram hat, dann gehört der auch rein. Mit welchem Wert auch immer... es empfiehlt sich, im letzten deutschen Steuerjahr alles abzustoßen, was für Probleme sorgen kann. Je besser man streamlined, um so einfacher wird das.
LasManchas hat geschrieben: So 14. Mär 2021, 15:45 Aber wie ist das mit Immobilien
Bewertungsgrundlage wie beim Modelo 720. Es gilt der Wert zum Zeitpunkt der Anschaffung. D.h. entweder der Kaufpreis oder mit Wert einer Übertragung (Schenkung) oder Erbschaft. Der aktuelle Wert ist erst interessant, wenn man die Immobilie verkauft, denn dann gehört die Wertsteigerung (Erlös minus Anschaffung minus belegbare Investitionen zur Werterhaltung) in das Modelo 100, also zur Einkommenssteuer. Die ist für Immobilienverkäufe bei 25 oder 30%, also besser hier auch: alles raus, was man sowieso irgendwann verkaufen würde. Sonst geht das an den sowieso wenig dankbaren spanischen Fiskus.
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