Steuerfreibetrag ?

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Steuerfreibetrag ?

Beitrag von sterntaler »

Wie hoch ist auf LP der ca. jährl. Steuerfreibetrag für ein Ehepaar ?
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Re: Steuerfreibetrag ?

Beitrag von nils.k »

Nicht anders als im Rest von Spanien. Einfach mal googlen!
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Re: Steuerfreibetrag ?

Beitrag von LasManchas »

Ehepaar? Mit Splitting? Gibt's das so wie in D? Ist mir so nicht bekannt.
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Re: Steuerfreibetrag ?

Beitrag von nils.k »

Nö.
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Re: Steuerfreibetrag ?

Beitrag von LaGraja »

Doch.

In Spanien besteht die Möglichkeit, dass Mitglieder einer sog. „Familieneinheit“ („unidad familiar“) sich entweder allein oder zusammen zur Einkommensteuer veranlagen können.

Eine Familieneinheit bilden verheiratete Paare (mit oder ohne Kinder), sowie nicht verheiratete Paare mit gemeinsamen Kindern, wobei dann die Familieneinheit aus einem Elternteil und dem Kind (oder den Kindern) besteht.

Der wesentliche Unterschied ist, dass man bei Zusammenveranlagung einen zusätzlichen Freibetrag i.H.v. 3.400 EUR erhält (Alleinerziehende mit Kind: 2.150 EUR).

Im Fall von Ehepaaren lohnt sich die Zusammenveranlagung meist nur dann, wenn einer von beiden nichts oder nur sehr wenig verdient.

.....

Jeder Steuerzahler hat einen Freibetrag von 5.151 Euro. Das erste Kind hat einen Freibetrag von 1.836 Euro, das zweite Kind 2.040 Euro und das dritte 3.672 Euro. Steuerzahler über 65 haben noch ein Freibetrag von 918 Euro pro Lebensjahr, die jenigen, die über 75 Jahre sind, haben einen Freibetrag von 1.122 Euro.
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Re: Steuerfreibetrag ?

Beitrag von LasManchas »

Noch zum Freibetrag über 65: Pro Lebensjahr über 65 oder insgesamt, weil das wären ja dann schon bei einem 66-jährigen insgesamt 5151 + 66 x 918.-€, würde ja dann bei einem Ehepaar die zusammen selbstständig sind > 131.000 ausmachen, kann ich mir fast nicht vorstellen.
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Re: Steuerfreibetrag ?

Beitrag von LaGraja »

Ich auch nicht, aber es steht so auf der Seite einer Steuerkanzlei auf Mallorca. Ich werde Antonio mal fragen, wenn ich das nächste Mal bei ihm bin.
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Re: Steuerfreibetrag ?

Beitrag von sterntaler »

Also das habe ich aus dem Internet (Spanischer Steueranwalt),
hoffe mal es stimmt noch:


Für Rentner, die ihren Altersruhestand vor dem 01.01.15 angetreten haben, ändert sich nichts. Auch in Zukunft müssen diese ihre Rente lediglich in Spanien versteuern. Sie müssen in Deutschland auch keine weitere Steuererklärung abgeben. Diese Information ist wichtig für die, die von ihrem Finanzamt eine entsprechende Aufforderung erhalten.

Zwischen Deutschland und Spanien werden ab Januar 2015 automatische Kontrollmitteilungen versendet. Diese beinhalten Informationen über gezahlte Sozialversicherungsrenten.

Freibeträge:
Jeder Steuerzahler hat einen Freibetrag von 5.151 Euro.
Steuerzahler über 65 haben noch ein Freibetrag von 918 Euro pro Lebensjahr,
die über 75 Jahre sind, haben einen Freibetrag von 1.122 Euro pro Lebensjahr.

Steuersätze Spanien:
Es gibt zwei komplett unterschiedliche Steuersätze für das Einkommen:
Die Einkommenssteuer beträgt
bis zu 17.707 Euros im Jahr sind es 24 %
ab 17.707 bis 33.007 Euro sind es 28 %
ab 33.007 bis 53.407 Euro 37%.
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Re: Steuerfreibetrag ?

Beitrag von sterntaler »

Bei deutschen Pensionen ist
es wohl anders ?
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Re: Steuerfreibetrag ?

Beitrag von LaGraja »

warum?

Da du als Steuerpflichtiger dein gesamtes Welteinkommen hier versteuern musst, gehören auch Pensionen dazu.
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Re: Steuerfreibetrag ?

Beitrag von Cortado »

Zu den anscheinend utopisch hohen Freibeträgen bei 65+: Es würde mich wundern, wenn das monatliche Freibeträge wären, wie ihr das berechnet habt. Die sollten - wie in D - eher jährliche Freibeträge sein, dann sieht das m.E. etwas realistischer aus, oder?

¡Hasta luego!
Wolfgang
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Re: Steuerfreibetrag ?

Beitrag von LasManchas »

Naja, auch für das jährliche Einkommen sehen die Freibeträge absolut betrachtet utopisch aus, es sie denn die Lebensjahre zählen nur ab dem 65.sten.
>>Freibetrag für jeden 5.151 Euro.
>>Steuerzahler über 65 zusätzlicher Freibetrag von 918 Euro pro Lebensjahr (über 65 ??)
5 * 918 = 4590
Würde bei einem 70 jährigen einen jährlichen Freibetrag von 5151 + 4590 = 9741 ausmachen

>>die über 75 Jahre sind, haben einen Freibetrag von 1.122
15 * 1122 = 16830 (oder vielleicht auch 10 * 918 plus 5 * 1122)
Würde bei einem 80 jährigen einen jährlichen Freibetrag von 5151 + 16830 = 21981 ausmachen
So könnte ich mir das vorstellen..

Verstehe nur immer nicht warum die bei so alten Menschein den Freibetrag erhöhen und erhöhen. Macht doch keinen Sinn.
Man braucht als junger Mensch die Knete, als Alter hast du dein Schäfchen meist im Trockenen.
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Re: Steuerfreibetrag ?

Beitrag von Penelope »

Nicht vergessen, dass es außer Einkommenssteuer auch noch Vermögenssteuer gibt und sich diese ebenfalls auf das Weltvermögen bezieht. D.h. eventuelle deutsche Immobilien zählen auch dazu. Ganz gut erklärt auf

https://www.mallorcamagazin.com/nachric ... tig-1.html
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Re: Steuerfreibetrag ?

Beitrag von LaGraja »

LasManchas hat geschrieben: Fr 12. Mär 2021, 15:21 Verstehe nur immer nicht warum die bei so alten Menschen den Freibetrag erhöhen und erhöhen. Macht doch keinen Sinn.
Man braucht als junger Mensch die Knete, als Alter hast du dein Schäfchen meist im Trockenen.
Ich denke, das trifft nicht auf die hiesigen Verhältnisse zu. Die Renten sind hier niedriger, und Altersarmut ist kein Fremdwort, ebenso wenig wie in Alemania übrigens. Da Renten hier voll (!) versteuert werden müssen, machen hohe Freibeträge durchaus Sinn.
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Re: Steuerfreibetrag ?

Beitrag von LasManchas »

Ok, verstehe ich. Aber warum wird der Freibetrag mit jedem Jahr höher. Braucht man jedes Jahr mehr? Wäre doch andersrum wesentlich angenehmer. Mit 65 hast du noch Wünsche, mit 100?
Mit 100 zahlst du dann keine Steuern mehr...
Dein Vermögenssteuer Beitrag war auch erhellend, danke
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Re: Steuerfreibetrag ?

Beitrag von LaGraja »

Na ja, LasManchas, Logik ist ja jetzt nicht unbedingt der empfehlenswerte Ansatz in Bezug auf die Steuergesetzgebung- egal wo. Es gibt ja auch in D einen "Altersfreibetrag", nur ist der niedriger als in ES. Da ich nur hierzulande Steuern bezahle, ist mir das recht. :thumbsup:
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