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Re: Trampen auf LP

Verfasst: Mo 30. Aug 2021, 14:34
von Laxwolf2
Ich habe auch schon etliche Male Leute mitgenommen!

Aber das mit dem Versicherungsschutz wüsste ich jetzt schon sehr gerne.
Wie ist denn die Rechtslage der Mitfahrer - bei Vollversicherung des Mietwagens - auf La Palma?

Wer kann verlässlich Auskunft geben?

Re: Trampen auf LP

Verfasst: Mo 30. Aug 2021, 15:13
von NiederBayer
Also laut dieser Quelle

https://www.finanztip.de/kfz-versicheru ... ca-police/

ist in Spanien die Mindest-Deckungssumme der KFZ-Haftpflichtversicherung schon mal sogar drastisch höher als in Deutschland.

Was aber noch nicht die Frage beantwortet, ob die Versicherung nur für Schäden des (externen) Unfall-“Gegners“ aufkommt oder auch für Schäden von mitgenommenen Trampern.

Re: Trampen auf LP

Verfasst: Mo 30. Aug 2021, 15:16
von LasManchas
Ich mache mir da keinen Kopf. Willst noch nen Zettel mitnehmen und abzeichnen lassen bzgl. Haftungsausschluss?

Re: Trampen auf LP

Verfasst: Mo 30. Aug 2021, 15:20
von nils.k
In Spanien - wie auch in Deutschland - sind in der Haftpflichtversicherung (terceros) Schäden an anderen Personen und Autos versichert. Einzig der Unfallfahrer ist nicht über die Haftpflicht abgesichert. Eine Insassenversicherung ist in beiden Ländern nicht nötig. Nicht umsonst hat der Bund der Versicherten in Deutschland die Insassenversicherung auf Rang zwei der unnötigsten Policen (gleich nach der Sterbegeldversicherung) gesetzt.

Eine andere Frage ist, ob der Fahrzeugführer andere Menschen mitnehmen darf. Die meisten Unternehmen schließen das für ihre Firmenfahrzeuge aus. Nimmt der Fahrer trotzdem jemanden mit, dann sind diese Personen aber bei Unfall versichert, weil die Haftpflicht nicht von unternehmensspezifischen Regelungen abhängt. Dem Fahrer drohen dann jedoch arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Re: Trampen auf LP

Verfasst: Mo 30. Aug 2021, 15:39
von Pe.Ro
Nils,

Danke für die Antwort. Wenn ich alles richtig verstehe, darf ich mit dem Mietwagen Beifahrer mitnehmen.
Die sind dann auch versichert, egal ob verwandt oder befreundet oder Tramper.

Re: Trampen auf LP

Verfasst: Mo 30. Aug 2021, 15:51
von nils.k
Pe.Ro hat geschrieben: Wenn ich alles richtig verstehe, darf ich mit dem Mietwagen Beifahrer mitnehmen.
Die sind dann auch versichert, egal ob verwandt oder befreundet oder Tramper.
Exakt. Ob Du das DARFST, entscheidet die Mietwagenfirma, ob die Mitfahrer VERSICHERT sind, ist eine Frage der Haftpflicht, die obligatorisch ist.
Mietwagenfirmen haben meist Restriktionen, was andere Fahrer des Fahrzeuges, nicht aber andere Insassen betrifft.

Re: Trampen auf LP

Verfasst: Mo 30. Aug 2021, 16:17
von El Jardinero
nils.k hat geschrieben: Mo 30. Aug 2021, 15:20 Nicht umsonst hat der Bund der Versicherten in Deutschland die Insassenversicherung auf Rang zwei der unnötigsten Policen (gleich nach der Sterbegeldversicherung) gesetzt.
Das war 2013.
2020 ist sie nur noch auf Rang 3, immer noch hinter der Sterbegeldversicherung,
Neue Nummer 1 sind zusammen die Kapitallebensversicherung und private Rentenversicherung. (Wahrscheinlich wegen der Zinsentwicklung)