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Brüssel stärkt Passagierrechte ... kommt allerdings erst nach der Europawahl nächstes Jahr
Ein Flug ist über Internet-Portale wie Opodo, Check 24 oder Fluege.de schnell gebucht. Wenn er annulliert wird, beginnen aber mitunter die Probleme. Passagiere, die nicht direkt bei einer Fluggesellschaft gebucht haben, haben es oft schwerer, ihr Geld zurückzubekommen. Sie fühlen sich wie auf einem regelrechten Verschiebebahnhof. Das Portal gibt an, der Reisende müsse sich direkt an die Fluggesellschaft werden. Diese wiederum behauptet, das Geld an das Internet-Portal gezahlt zu haben, weil sie keine Kontaktdaten gehabt habe. Das Portal sei deshalb der Ansprechpartner.
Die Europäische Kommission will deshalb nun Klarheit schaffen. Sie hat am Mittwoch in Brüssel ein Paket zur Überarbeitung der Passagierrechte vorgelegt. Sie will die Internet-Portale verpflichten, die Kontaktdaten ihrer Kunden an die Fluggesellschaften zu übermitteln, um genau solche Schwierigkeiten zu vermeiden. Damit will die Kommission sicherstellen, dass Passagiere Informationen über Verspätungen, die Annullierung von Flügen, Änderungen der Flugverbindung und eben zu möglichen Erstattungen direkt von der Fluggesellschaft erhalten. Die Nutzung der Daten für andere Zwecke bleibt den Airlines hingegen untersagt.
Neue Regeln für Kombi-Tickets
Zudem schlägt die Kommission neue Regeln für Kombi-Reisen mit verschiedenen Verkehrsmitteln vor, etwa mit Schiff, Flug und Bahn. Passagiere, die diese „Kombi-Tickets“ kaufen, können nach dem Vorschlag beim Anbieter eine Rückerstattung des Gesamtpreises fordern, wenn sie einen Anschluss verpassen. Es sei denn, der Anbieter weist sie vorher ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den im Paket verkauften Karten um Einzeltickets handelt. Bündelt der Anbieter nur Einzeltickets, weist aber nicht darauf hin, soll er dem Reisenden sogar 175 Prozent des Preises erstatten, wenn der wegen eines verpassten Anschlusses sein Ziel nicht erreicht.
Bevor die Passagierrechte in Kraft treten können, müssen das Europaparlament und der EU-Ministerrat darüber beraten. Bis zur Europawahl im Juni 2024, ist das nicht mehr zu schaffen. „Läge der Kommission etwas an Verbraucherschutz, so hätte es ein so wichtiges Paket nicht erst auf den letzten Metern auf die Tagesordnung geschafft“, kritisierte der CSU-Abgeordnete Markus Ferber.